AHK und Fahrradträger - Anhängerkupplung abnehmbar.

  • Opel sagt 50 Kilo, auf die Frage wer soll das überprüfen streue ich mal " Akgemeine Fahrzeugkontrollen der Polizei " ein.
    Und die Gleichgültigkeit dürfte spätestens bei einem Unfall ein schlechtes Ende nehmen.


    Jeder muss für sich entscheiden was er riskiert in dem Sinne klinke ich mich hier aus.
    Opel wird schon wissen warum diese Beschränkung da ist. :)

  • Und die Gleichgültigkeit dürfte ...

    Keine Gleichgültigkeit, sondern Vertrauen in die Technik und Ingenieurleistungen ... kenne mich da beruflich ein bisschen aus. Aber formell korrekt ist meine Einstellung natürlich nicht - böse, böse 8)

    Crossland X 1.2 Innovation, weiß-schwarz, Automatik, Navi 5.0, Park & Go Premium, Winter-Paket, AHK

  • Auch wenn ich dafür gesteinigt werde :saint: . Fahrradträger auf der AHK habe ich immer als Notlösung angesehen.


    In meinen Augen sind Heckfahradträger die beste Lösung. Sie werden oben und unten mit der Heckklappe verspannt. Es gibt einfache und hochwertige Versionen. Ich hatte für meine Chrysler Voyager einen Fahrradträger von Paulchen, der für 4 Fahrräder zugelassen war (entspricht vermutlich heute 2 eBike's). Hat bomenfest gesessen (nicht mit Gurten abgespannt, sonder über Schraubbolzen und ohne Bestöädigung der Heckklappe).


    Nachteil dieser Fahrradträger: Relativ teuer und man kann unetrwegs, mit aufgesetzen Fahrrädern, nicht einfach mal alleine die Heckklappe öffnen.


    Dachträger in Verbindung mit eBike's ist nur was für "Bodybuilder" :D

    Liebe Grüße von Herbert aus Erlensee
    CLX Ultimate 1.2 Benziner 110PS, E10, AT, Arktis Blau/Persian blue, Dach Schwarz, Navi 5.0 (Karte 27, SW
    21.08.90.52) + IPhone X, AGR Sitze, Sicherheitsgitter, Funktions-Ausstattung, 17" AWR, EZ 01-2018,
    Herberts blauer CLX Ultimate

  • Jedes System hat Vor- und Nachteile. Ich fand die Heckträger für die Heckklappe auch interessant, hab aber noch keinen gesehen, in dessen Festigkeit ich Vertrauen hatte. Hatte auch immer Bedenken, ob nicht doch die Heckklappe bei hoher Last beschädigt werden könnte. Die Träger auf der AHK sitzen nach meiner Erfahrung bombenfest.


    Aber dein Hinweis, Herbert, macht etwas anderes deutlich. Diese Heckträger sind prinzipiell zulässig und die maximale Beladung wird bei diesem System vom Trägerhersteller nach entsprechenden Tests und nicht vom Fahrzeughersteller vorgegeben. Ob die Ladung nun auf der AHK, der Heckklappe oder im Kofferraum befestigt wird, ist technisch im Sinne des Einflusses auf das Fahrverhalten bzw. das Bremsvermögen völlig wurscht, solange das zulässige Gesamtgewicht und die zulässige Achslast nicht überschritten wird - und das ist bei zwei Ebikes mit Träger sicher nicht der Fall. Es kommt nur darauf an, dass die Festigkeit der jeweils betroffenen Bauteile, also der AHK und deren Befestigung an der Karosserie, nicht überschritten wird. Deshalb ist für mich die vom Hersteller einer AHK vorgegebene Stützlast maßgebend (es geht nämlich ausschließlich um die Belastung der Kupplung und deren Befestigungselemente) und die zusätzliche, hier in unserem Fall abweichende Begrenzung des Fahrzeugherstellers irrelevant. Schließlich braucht man auch keine verstärkten Federn an der Hinterachse, wenn man 60 kg in den Kofferraum lädt.


    Die doppelte, unterschiedliche Stützlastgrenze ist daher technisch unsinnig und eigentlich überflüssig. Das ist der Grund, weshalb ich keinerlei Bedenken habe, die formellen 50 kg etwas zu überschreiten, solange die Grenze des Kupplungsherstellers von 65 kg nicht erreicht wird. Hoffe, ich konnte die Logik (oder eigentlich Unlogik) verständlich machen.


    Grüße
    Bandit

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  • ... dürfte spätestens bei einem Unfall ein schlechtes Ende nehmen.

    Nochwas Rechtliches zu dem Thema (gilt für Deutschland):
    Früher konnte ein formeller Verstoß den Verlust des Versicherungsschutzes bedeuten, das ist richtig. In meiner Jugend hatten wir am A-Manta die inneren runden Heckleuchten, die nur einen Reflektor und Rückfahrscheinwerfer enthielten, durch ein zweites Exemplar der äußeren Leuchten mit Blinker/Rücklicht/Bremslicht ersetzt. Sah geil aus, auf beiden Seiten doppelt und viel besser erkennbar. Fand die Polizei aber nicht so - ich kassierte durch so eine banale Veränderung 3 Punkte wegen Erlöschens der Betriebserlaubnis. Ohne Betriebserlaubnis war auch der Versicherungsschutz dahin, die Versicherung hätte bei einem Unfall nicht (alles) zahlen müssen.


    Heute ist das aber nicht mehr so streng. Nach einer Reform der Vorschrift erlischt die Betriebserlaubnis nur noch, wenn sich durch die Veränderung der Fahrzeugtyp, das Abgas- oder Geräuschverhalten ändert. Zivilrechtlich muss die Haftpflichtversicherung bei Schäden gegenüber Dritten generell eintreten. Die Kaskoversicherungen verzichten in den aktuellen Bedingungen zumeist auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit, d.h. auch wenn man etwas falsch macht, zahlen sie trotzdem (Ausnahme: Alkohol und Drogen). Diese Klausel ist in fast allen neuen Verträgen enthalten. Was anderes würde ich nicht mehr abschließen. Strafrechtlich wird nach schweren tödlichen Unfällen ein Fahrzeug von Sachverständigen ggf. hinsichtlich unfallverursachender Mängel geprüft (sofern noch möglich). Hat ein Fahrzeug zwar einen Mangel (weil z.B. die Stützlast formell überschritten ist), der aber keinen nachweisbaren Einfluss auf den Unfall hatte, spielt das keine Rolle für das Strafmaß und die Schadenregulierung.


    Das Schlimmste was also mit zwei E-Bikes auf der AHK des Crossi passieren kann, ist dass es bei einer Polizeikontrolle auffällt und man ein paar Euro Verwarnung zahlen muss. Das setzt voraus, dass man gerade dann in eine Kontrolle gerät, wenn man die Bikes drauf hat, der Beamte ziemlich genau wissen muss, was jedes Bike und der Träger wiegen (eine Waage haben die üblicherweise nicht dabei) und er drittens auch noch Lust haben muss, darüber einen Bericht zu schreiben. Die Wahrscheinlichkeit, dass alles gleichzeitig eintritt, geht wohl gegen Null.


    Das ist neben den oben genannten technischen Aspekten der Grund, weshalb ich die Bikes gelassen auf den Crossi schnalle und noch gut schlafen kann. Gute Nacht. :sleeping:

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    Einmal editiert, zuletzt von Bandit ()

  • @Bandit


    Ich wollte eigentlich nichts mehr schreiben aber nur soviel die meisten halten sich an Gesetzgebung und Regeln, einige biegen diese wie sie wollen.


    Du brauchst Dich nicht zu rechtfertigen Ich habe begriffen das Dich in dieser Sache weder Gesetzgebung noch das was Opel erlaubt interessiert.


    Ich finde es nur traurig wenn man in einem Forum andere zu nicht gesetzeskonformen Handlungen ermutigt. ;(


    Jedes weitere Wort wäre verlorene Lebenszeit da ich davon nicht mehr allzuviel habe,


    Viel Glück

  • in meiner Bedienungsanleitung steht auf Seite 182 eine höchstzulässige Stützlast von 60 kg.... im Fahrzeugschein sind es 50 kg.
    Vielleicht war es mal anders geplant oder ein Druckfehler in der Bedienungsanleitung.


    Es gibt von „uebler“ Fahrradträger für die AHK mit einem Eigengewicht von 13 kg.
    Allerdings sind dann 50 kg Stützlast für zwei E-bike auch zu wenig.

  • in meiner Bedienungsanleitung steht auf Seite 182 eine höchstzulässige Stützlast von 60 kg.... im Fahrzeugschein sind es 50 kg.

    Dann muss deine BA entweder veraltet sein oder so neu dass ich sie noch nicht habe.
    In meiner BA vom Jan. 2018 steht folgendes auf Seite 195:


    ...Die höchstzulässige Stützlast von 50 kg ist auf dem Typschild der Anhängerzugvorrichtung und in den
    Fahrzeugpapieren angegeben. Streben Sie immer die höchstzulässige Last an, vor allem bei schweren
    Anhängern. Die Stützlast sollte nie unter 25 kg sinken.

    Nun habe ich mich im Internet etwas umgeschaut und habe ein Firma gefunden, die spezialisiert ist auf den Verkauf und hoffentlich auch Einbau
    (sonst muss es mein FOH machen) von AHK. Dort wird eine abnehmbare AHK für meinen Crossland X mit einer Stützlast von 70 kg angeboten.
    der Preis für diese AHK wird mit ca. 280 € angeboten. Mit den Einbaukosten (es werden 2 Stunden veranschlagt) würde also eine für meinen
    Radträger und die beiden E-Bikes (zusammen 60 kg) die AHK schätzungsweise 450 € kosten :m0006: .


    ...und ich könnte gefahrlos mein Radtouren durchführen und meine Radtour in St.-Peter Ording fällt doch nicht ins Wasser :m0011:

  • Es nützt doch nichts. Die Firma kann auch 150kg schreiben. Maßgeblich ist die Angabe im Fahrzeugschein.
    Das einzige was einem rausreisst ist ggf. eine ABE.

    Benziner, 130PS :thumbup: , Schaltgetriebe , 16" Alufelgen <X , Apple CarPlay IL4.0 , Beheizbare Außenspiegel , Berganfahrassistent , Bordcomputer , Colorverglasung , LED-Tagfahrlicht , Lenkradheizung , Spurhalteassistent ?( ,Start-Stop-Automatik ?(
    Aber jetzt … alles Vergangenheit. Nun ein Astra K Dynamic 150 PS , Matrix Licht, 18 Zoll Felgen, Leder, kein S/S u.s.w. ;):thumbup:

  • Bei mir steht auch 60kg in der BA. Auch das nützt nix !!

    Dateien

    Benziner, 130PS :thumbup: , Schaltgetriebe , 16" Alufelgen <X , Apple CarPlay IL4.0 , Beheizbare Außenspiegel , Berganfahrassistent , Bordcomputer , Colorverglasung , LED-Tagfahrlicht , Lenkradheizung , Spurhalteassistent ?( ,Start-Stop-Automatik ?(
    Aber jetzt … alles Vergangenheit. Nun ein Astra K Dynamic 150 PS , Matrix Licht, 18 Zoll Felgen, Leder, kein S/S u.s.w. ;):thumbup: