Es nützt doch nichts. Die Firma kann auch 150kg schreiben. Maßgeblich ist die Angabe im Fahrzeugschein.
Das einzige was einem rausreist ist ggf. eine ABE.
Ich habe gerade mit dem Vertreiber der AHK telefoniert.
Gesprächsauszug:
Die Kupplungshersteller (KH) richten sich mit den Angaben meist nach Vorgaben des Fahrzeugherstellers.
Das heißt: Jeder KH hat sich zuerst mit dem Fahrzeughersteller in Verbindung gesetzt, um zu Erfahren
ob die AHK (in diesem Fall Opel) mit der geänderten Stützlast auch eingebaut werden kann/darf. Wenn das
in diesem Fall Opel verneint hätte, würde der Hersteller von AHK niemals für speziell für den
Opel Crossland X (110 PS Automatik) herstellen und verkaufen. Klingt eigentlich sehr logisch.
Wenn nicht zulässig, dann kauft/verkauft es auch ja auch Niemand.
Ich oder mein FOH solle sich an den Fahrzeughersteller wenden und sich eine geänderte BE holen.