AHK und Fahrradträger - Anhängerkupplung abnehmbar.

  • Die Spanngurtbefestigung ist leider keine allzu gute Alternative.
    Einmal leidet der Lack an den Befestigungspunkten und bei schnellen Ausweichmanövern kann es schonmal passieren, dass dir die Räder um die Ohren fliegen.
    Ist schon getestet worden.

    Damit meinst du wohl die Heckträger, die auf die Heckklappe geklemmt werden? Kann mich erinnern, das auch irgendwo mal gelesen zu haben.


    Flexfix ist das genialste Trägersystem, gab´s auch im Meriva, siehe:
    opel-modelle-mit-FlexFix-angebot.pdf


    20 kg je Fahrrad, sollte aber auch Ebikes mit 22 kg locker aushalten, wenn man vorsichtig fährt.

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  • Damit meinst du wohl die Heckträger, die auf die Heckklappe geklemmt werden? Kann mich erinnern, das auch irgendwo mal gelesen zu haben.

    Ja genau, die meinte ich :thumbup:

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  • @Bandit


    Ich denke auch, dass wir die Forumsteilnehmer nicht langweilen sollen. Trotzdem will ich meine Überlegungen nochmals darlegen und dir widersprechen.
    Dass es klar ist, sprechen über die Belastung der AHK. Um diese darzustellen, muss der Kugelkopf und der Fahrradträger als massive Verbindung betrachtet werden. Das muss so sein, sonst würde der Fahrradträger nach hinten abkippen. So betrachte handelt es sich um einen am Crossi eingespannten Stab der mit einem Drehmoment nach unten belastet wird. Stellen wir uns diesen Stab so vor:
    crosslandx-forum.de/attachment/3392/


    Ich habe noch eine interessante Tabelle gefunden. nicht für Crossi, bestätigt aber meine Ueberlegungen.


    Belastung durch Fahrradträger

  • Dass es klar ist, sprechen über die Belastung der AHK. Um diese darzustellen, muss der Kugelkopf und der Fahrradträger als massive Verbindung betrachtet werden. Das muss so sein, sonst würde der Fahrradträger nach hinten abkippen. So betrachte handelt es sich um einen am Crossi eingespannten Stab der mit einem Drehmoment nach unten belastet wird.

    Dein Link zu dem Bild "Drehmoment AHK" funktioniert nicht, aber ich glaube, ich verstehe, was du meinst.


    Der Sachverhalt ist technisch komplex, ich musste auch eine Zeit lang drüber nachdenken und nochmal in mein altes Fachbuch über Statik/Mechanik schauen. Das mit dem Drehmoment und der festen Verbindung ist richtig, sofern man das Gesamtsystem aus Träger und AHK betrachtet. Das liefert aber die Belastung am Flansch der AHK zur Rückwand bzw. an den Längsträgern des Crossi, da man es ja als eine Einheit ansieht.


    Das Drehmoment hat auch eine Biegebelastung des Kugelarms der AHK zur Folge. Das ist der Grund für die in der Grafik von Skoda genannten Lastgrenzen, die abnehmen, je weiter man nach hinten wandert. Ähnliches liest man in den Anleitungen der Fahrradträger, dass man das schwerere Fahrrad nahe am Kugelkopf platzieren soll und nicht hinten. Wenn man hinten zu viel drauflädt, könnten sich der Kugelarm oder die Klemmvorrichtung verbiegen.


    Das alles hat aber nichts mit Frage nach der Stützlast, also der vertikalen Last am Kugelkopf zu tun. Dazu muss man den Träger als einzelnes System betrachten und welchen Einfluss er auf die AHK hat. Das wird in der Statik so gemacht, wie ich es oben beschrieben habe. Es erscheint auch logisch. Das Gewicht des Trägers mit Ladung ist die vertikale Last auf der AHK (Stützlast), da der Träger ohne sonstige Verbindung zur Karosserie (wie z.B. die zusätzlichen Gurte) keine weiteren Kräfte aufnehmen oder abgeben kann. Um eine Hebelwirkung anzuwenden, wie du es mit dem Hebelgesetz gemacht hast und so die Stützlast zu erhöhen, müsste sich der Träger am Fahrzeugheck abstützen. Das ist aber nicht der Fall, der Träger ist ja nur am Kugelkopf befestigt.

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  • Zitat von Bandit

    müsste sich der Träger am Fahrzeugheck abstützen

    macht er auch, wo sonst (AHK-Befestigung am Chassis des Fahrzeuges)!
    Meine Überlegungen gehen immer davon aus, dass die AHK über den Kugelkopf FEST mit dem Fahrradträger verbunden ist.


    All diese Überlegungen sind aber letztlich davon abhängig auf was sich die 50 kg Stützlast überhaupt beziehen:


    - Materialfestigkeit der AHK (Bruch). Das glaube ich allerdings nicht, bei versch. Fahrzeugen mit derselben Kupplung sind verschiedene Stützlasten angegeben.


    - Befestigung am Chassis des Fahrzeuges. Unterschiedliche Chassis-Konstruktionen erlauben verschiedene Befestigungsmöglichkeiten mit unterschiedlichen zulässigen Belastungen. Daher auch die unterschiedlichen Stützlasten wie z.B. Meriva mit 75 kg.


    - Belastung der Hinterachse


    - Reduktion der Achslast vorne und damit Verschlechterung der Haftung auf der Strasse. Eher unwahrscheinlich, Auswirkung marginal.
    Achslastreduktion vorne.JPG





    Ich tippe auf Befestigung am Chassis.

    Einmal editiert, zuletzt von z-video ()

  • macht er auch, wo sonst (AHK-Befestigung am Chassis des Fahrzeuges)!
    Meine Überlegungen gehen immer davon aus, dass die AHK über den Kugelkopf FEST mit dem Fahrradträger verbunden ist.

    Da liegt der Denkfehler. Es geht um die äußeren Kräfte, die ein Hebel bewirken kann, nicht um innere Kräfte innerhalb des Hebels bzw. Systems (der Kugelkopf wäre ja innerhalb des Hebels).Wenn man die AHK mit Träger als eine Einheit und damit als Hebel betrachtet, kann dieser nur Kräfte an seiner Einspannstelle, also an der Verschraubung am Fahrzeugheck bewirken.


    Will man aber wissen, wie der Träger auf den Kugelkopf der AHK wirkt (äußere Kraft als Stützlast), muss man den Träger allein als Hebel ansehen. Um mit dem Träger eine Hebelwirkung zu realisieren, müsste der Träger direkt mit einem Gelenk an der Rückwand befestigt sein und sich dort abstützen, um dann verstärkt von oben auf den Kugelkopf drücken zu können. Auf diese Weise setzt man ja auch eine Brechstange ein.



    Ich tippe auf Befestigung am Chassis.

    Dann dürfte es keine großen Unterschiede geben. Der Heckbereich an den Fahrzeugen (wo die AHK befestigt ist) ist konstruktiv sehr ähnlich aufgebaut mit identischen Materialien. Jede von den verwendeten Schrauben hat eine Bruchfestigkeit von mehreren 1000 Newton (mehrere 100 kg). Die Befestigung und auch die Karosserie halten ein Vielfaches von 50 kg aus - hieraus kann keine derartige Begrenzung resultieren.


    Ich vermute eher die zulässige Hinterachslast ist der Knackpunkt (aber nur voll besetzt und beladen). Die Karosserien der Fahrzeugtypen haben verschiedene Geometrien, d.h. der Abstand zwischen Kugelkopf und Hinterachse ist unterschiedlich. Und es sind verschiedene Hinterachsen verbaut.

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  • Und hier die Kurzform :


    (2 x E-Bike) + (1x Träger) > 50kg ;)

    und gekürzt .... geht nicht ...

    Benziner, 130PS :thumbup: , Schaltgetriebe , 16" Alufelgen <X , Apple CarPlay IL4.0 , Beheizbare Außenspiegel , Berganfahrassistent , Bordcomputer , Colorverglasung , LED-Tagfahrlicht , Lenkradheizung , Spurhalteassistent ?( ,Start-Stop-Automatik ?(
    Aber jetzt … alles Vergangenheit. Nun ein Astra K Dynamic 150 PS , Matrix Licht, 18 Zoll Felgen, Leder, kein S/S u.s.w. ;):thumbup:

  • (2 x E-Bike) + (1x Träger) > 50kg

    Richtiiiiiiig ;)


    Aber die Kurzform von @x-videos Hebelgesetz-Rechnung lautet:


    (1 x E-Bike) + (1 x Träger) > 50kg


    Da sind wir uns doch einig, dass das nicht sein kann?

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  • Ich habe mich mal bei den Herstellern der Fahrradträger umgeschaut in der Hoffnung, dort Informationen zu finden ..... Fehlanzeige.

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  • Ich habe Thule meine Theorie zugestellt und um eine Erklärung gebeten. Bin gespannt ob ich Antwort bekomme.