Zweite Nebelschlussleuchte (rechts) einbauen

  • Ich habe vor weit über 20 Jahren die Erfahrung gemacht, dass alle meine Autos
    seither die Möglichkeit hatten, rechts eine zweite Nebelschlussleuchte einzubauen.


    Im Lampenträger war schon alles vorbereitet. Ggf. musste nur eine kleine, vorpräforierte
    Abdeckung entfernt werden, damit die Lampe durchgesteckt werden konnte.


    Dann noch ein Kabel von der schon verbauten Lampe links nach rechts ziehen,
    verlöten und alles war erledigt.


    Das möchte ich nun auch beim CLX machen.
    JA, auch bei dem ist alles schon vorbereitet, ich füge unten mal Bilder bei.


    Allerdings habe ich festgestellt, das die Nebelschlussleuchte eine LED-Leiste ist.


    Und jetzt dürft ihr mich ruhig auslachen, aber ich habe da eine Unsicherheit
    und daher frage ich euch: Die LEDs werden vermutlich nicht mit 12V angesteuert,
    aber das messe ich noch aus.


    ABER: kann ich hier auch einfach von links nach rechts ein Kabel ziehen oder
    seht ihr da irgendwelche Problem, z. B. das die Stromstärke nicht ausreicht
    oder der Bordcomputer merkt, dass da auf einmal durch die zweite Lichteinheit
    mehr Strom gezogen wird und das nicht verarbeiten kann und einen Fehler meldet?


    Ja, ggf. eine blöde Frage, aber bei diesen neuen Autos weiß man ja nie ...


    Und dann werde ich noch die Frage klären müssen, ob die zweite Lichteinheit
    identisch zur links verbauten ist, oder spiegelverkehrt. Wenn letzteres, wie
    und wo bekomme ich die her. Bei spiegelverkehrt sicherlich nicht in D, denn
    da braucht das ja keiner außer mir ... ;)


    So, hier nun die versprochenen Bilder:
    (das erste zeigte die LED-Einheit links [von innen, in der Bildmitte von oben nach
    unten] und das zweite die leere Stelle rechts, diesmal waagrecht)

  • Ach ja, und komm mir jetzt keiner mit "Blender"!


    Ich weiß nicht, wann ich in den letzten Jahren die Nebelschlussleuchten
    bei Nebel an hatte. Ich glaube nie ...


    Aber, die Dinger wirken Wunder, wenn einer zu nah auffährt.
    Denn auch ohne dass ich das Bremspedal antippe und ggf. dadurch
    wirklich bremse und den Abstand noch mehr verringere, bekommt
    der Hintermann ein kleines Zeichen :D

    Crossland X Innovation 1.2 Ecotec
    (unten rot, oben schwarz, Allwetterreifen, Heizung overall, Notlaufrad, verschiebbare Rücksitzbank)
    Historie: Abholung 06.02.2018 - Anlieferung Autohaus KW 04 05 07 04 14/2018
    Produktion KW 10/2018 - Bestellung KW 43/2017

  • ob die zweite Lichteinheit
    identisch zur links verbauten ist, oder spiegelverkehrt. Wenn letzteres, wie
    und wo bekomme ich die her. Bei spiegelverkehrt sicherlich nicht in D, denn
    da braucht das ja keiner außer mir ... ;)

    geben wird es die schon , bei Vauxhall z.B. Ich wäre da aber vorsichtig. Ganz ohne Improvisieren wird das wohl nicht gehen. Kenne aber diese Einheit nicht. Fakt ist, wenn hier irgendwelche Folgefehler auftreten ist es eigenes Risiko. Also mach sachte :thumbup:

    Innovation 1.2 110PS Euro 6d 6-gang / Lavarot/Onyxschwarz / LED-SW / Navi 5.0 DAB+ / Stylepaket / Park & Go Premium / Funktionspaket / bestellt 29.05.18 / übernommen am 24.08.18

    Einmal editiert, zuletzt von cross65 ()

  • Die einfarbigen Standard-LEDs arbeiten i.d.R. mit einer Spannung von 1,6 -2,5 Volt. Meist ist aber schon ein Vorwiderstand eingebaut, sodass die Betriebsspannung höher liegt, häufig großer Bereich von z.B. 5 - 16 V. Viele LED können so an 12 V betrieben werden, man muss beim Kauf aber darauf achten.


    Ich würde aber trotzdem Abstand von der Nachrüstung nehmen, da mittlerweile fast die gesamte Beleuchtung am Datenbus anliegt und von Steuergeräten überwacht wird. Was da eine zusätzliche LED bewirkt, ist unklar. Ausnahme: Es liegt bereits ein Kabel ab Werk (wie für die Anhängerkupplung) und die zusätzliche Leuchte braucht nur angesteckt werden. Rumlöten ist gefährlich und könnte ein teures Steuergerät in Rauch auflösen.

    Crossland X 1.2 Innovation, weiß-schwarz, Automatik, Navi 5.0, Park & Go Premium, Winter-Paket, AHK

  • Danke für den Hinweis!

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  • Ulli, da ist leider nichts.
    Denn ob die eine Nebelschlussleuchte rechts oder links leuchtet ist nicht speziell in der EU geregelt. Also ist es bei Rechts-/Linkslenkern identisch
    .


    Korrektur : Korrekte Antwort im Beitrag 9 @SAGA

    Einmal editiert, zuletzt von Gerd ()

  • Und dass ich zwei an haben darf, wurde vor ca. 20 Jahren erlaubt.
    Dann nämlich habe ich danach gesucht, ob ich eine zweite auch
    zum leuchten bringen kann :rolleyes:


    Und bei der HU gab es beim Lichttest auch noch nie nicht mal
    eine Frage oder Anmerkung dazu.

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  • Ulli, da ist leider nichts.
    Denn ob die eine Nebelschlussleuchte rechts oder links leuchtet ist nicht speziell in der EU geregelt. Also ist es bei Rechts-/Linkslenkern identisch
    .

    Einspruch, euer @Gerd, siehe hier:


    §53d [StVZO] Nebelschlussleuchten
    [Blockierte Grafik: http://www.verkehrsportal.de/images/gif/quad.gif] (1) Die Nebelschlussleuchte ist eine Leuchte, die rotes Licht abstrahlt und das Fahrzeug bei dichtem Nebel von hinten besser erkennbar macht.
    [Blockierte Grafik: http://www.verkehrsportal.de/images/gif/quad.gif] (2) Mehrspurige Kraftfahrzeuge, deren durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit mehr als 60 km/h beträgt, und ihre Anhänger müssen hinten mit einer oder zwei*, andere Kraftfahrzeuge und Anhänger dürfen hinten mit einer Nebelschlussleuchte, ausgerüstet sein.
    [Blockierte Grafik: http://www.verkehrsportal.de/images/gif/quad.gif] (3) Der niedrigste Punkt der leuchtenden Fläche darf nicht weniger als 250 mm und der höchste Punkt nicht mehr als 1 000 mm über der Fahrbahn liegen. In allen Fällen muss der Abstand zwischen den leuchtenden Flächen der Nebelschlussleuchte und der Bremsleuchte mehr als 100 mm betragen. Ist nur eine Nebelschlussleuchte angebracht, so muss sie in der Mitte oder links davon angeordnet sein.
    [...]


    *=hier steht auch das, was ich in Beitrag #8 [guten Gewissens] behauptet habe ;)

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