Klar, man muss nicht gleich mit Kanonen auf Spatzen schießen. Erst mal abwarten, ob der Fehler noch da ist. Aber grundsätzlich ist der juristische Hinweis von @Lutz richtig und wichtig.
Naja, man hat ja Garantie und kann dann am Heimatort den Fehler beseitigen lassen.
Man muss sich des kleinen aber feinen Unterschieds zwischen Garantie und Gewährleistung (die jetzt Sachmängelhaftung heißt) bewusst sein. Es geht primär immer um die gesetzliche Gewährleistung des Verkäufers, die freiwillige Garantie des Herstellers übernimmt unter bestimmten Umständen nur die Kosten. Die Suche nach Elektronikfehlern kann sehr schwierig und langwierig sein. Falls der FOH vor Ort scheitert, ist der Verkäufer an der Reihe (Recht auf Nachbesserung). Und dazu muss das Fahrzeug ggf. zum Verkäufer gebracht werden, was sehr aufwändig sein kann. Weil das wegen großer Entfernung nicht erfüllt wurde, sind schon einige Klagen auf Wandlung gescheitert.
Ich würde ein Neufahrzeug mit unbeseitigtem Fehlercode auch nicht annehmen. Mit einem Ersatzfahrzeug könnte man ja organisatorisch überbrücken.