Hallo zusammen.
Die Erstzulassung des Fahrzeugs ist der 30.05.2018.
D.h. er ist noch keine 5 Jahre in Betrieb. Gefahrene km sind es
meines Wissens ca. 62 -64000.
Hallo zusammen.
Die Erstzulassung des Fahrzeugs ist der 30.05.2018.
D.h. er ist noch keine 5 Jahre in Betrieb. Gefahrene km sind es
meines Wissens ca. 62 -64000.
PS
Die Kommunikation mit der Werkstatt läuft äußerst zäh!
Habe heute morgen um ein Gespräch mit dem Werkstattleiter gebeten.
Danach 4 Stunden gewartet. Die Nachricht war, dass der Leiter nicht
vor 15.00 Uhr im Hause sein wird. Danach will er sich bei mir melden.
Also es ist noch nichts verloren. Vielen Dank für eure Unterstützung
Die Kommunikation mit der Werkstatt läuft äußerst zäh!
Wenn das so bleibt, dann solltest Du es schriftlich (E-Mail) machen.
In welcher Ecke in DE bist Du beheimatet bzw wo ist Deine Werkstatt.
Der Wagen steht in SH und wurde übrigens nach Scheckheft gepflegt!
Er soll aber selber zahlen, also sind die Altteile immer noch sein Eigentum wenn nichts anderes vereinbart ist.
Ich denke, es ist noch nicht geklärt, dass er dafür zahlen soll. Sonst hättest Du natürlich Recht. Auf Grund der sch... Situation, würde ich mir schriftlich bestätigen lassen, was im Januar gemacht wurde.
Ich denke, es ist noch nicht geklärt, dass er dafür zahlen soll. Sonst hättest Du natürlich Recht. Auf Grund der sch... Situation, würde ich mir schriftlich bestätigen lassen, was im Januar gemacht wurde.
Ich kann euch sagen wie das normal ablaufen würde: Die werden sagen es war damals alles in Ordnung, dann wird erstmal der Motor gemacht und hinterher wenn geklärt werden soll wers bezahlt, sind die alten Teile aus Versehen weggeworfen worden. Dann lässt sich die Aussage des Händlers nicht mehr wiederlegen, da keine Beweise mehr da sind! Es liegt an Tellerson da einzuschreiten. Wie gesagt, erstmal nichts reparieren lassen und wenn du vom Händler keine schriftliche Kostenübernahmebestätigung vor der Reparatur bekommst, ab zum Anwalt bevor das Kind nachher in den Brunnen gefallen ist!
Der neueste Stand unserer Zahnriemenproblematik:
Die Werkstatt hat heute an die Firma Opel eine e-mail
gesandt, in der sie die bei unserem Crossland aufgetretene
Problematik schildert. Da unsere Rückrufaktion
schon abgeschlossen war, muss Opel bei den vorliegenden
Gründen (Auflösung des Zahnriemenmaterials nach der
Messung im Jan.) nunmehr entscheiden, ob auf Kosten des
Werks repariert wird. Es wurde jedoch zugestanden, dass der
Schaden nicht durch uns hervorgerufen wurde!
Diese Antwort beruhigt uns etwas. Nochmals vielen Dank für
eure aufbauenden Kommentare.
Ich berichte demnächst, wie es weitergeht.
Hatte ich ja ganz vergessen, es gibt doch diese Sonderregelung unabhängig von der Rückrufaktion! Das wurde hier ja schonmal angesprochen. Demnach übernimmt Opel doch die Kosten wenn der Riemen vor dem Wechselintervall kaputt ist. Da würde ich den Händler nochmal drauf ansprechen.
es gibt doch diese Sonderregelung unabhängig von der Rückrufaktio
Das ist die Kulanzregelung, die aber nirgends frei zugänglich steht. Kulanz ist eine freiwillige Leistung des Herstellers und kann auch abgelehnt werden.
Hoffen wir das Beste!
Eigentlich kann sich Opel solch eine Ablehnung nicht leisten.
Aber wir werden sehen.
Für heute Tschüß!