Der Crossi hingegen ist mit schadhafter Elektrik auch in jüngeren Jahren sagen wir mal 5-7 Jahren unter Umständen ein wirtschaftlicher Totalschaden... und das ist jung.
Das lustige ist nur. Da wo bei mir das meiste Wasser hinkommt nämlich auf den Sicherungskasten ... ist ein Piktogramm das man denselbigen vor direkter Wassereinwirkung schützen soll!!!
Genau das hat mir der Werkstattleiter unserer Vertragswerkstatt vollkommen bestätigt. Man senkte dann die Motorhaube um einige Millimeter ab.
Hier ist nichts mehr im grünen Bereich, wie es ein unermüdlicher Schreiber hier häufig entgegen anderer Feststellungen beteuert.
Wir sind kein Fanclub, der alles toll zu finden hat, sondern ein Kundenforum, das auch auf einen Verbesserungsbedarf hinweisen sollte.
Natürlich ist heute ein Pkw strömungsoptimiert, doch dies kann auch das Eindringen von Spritzwasser oder auch Nebel nicht verhindern.
Der kritische Blick fiel genau wie von dir geschildert auf den Sicherungskasten aber auch andere Teile der Elektronik, die zwar isoliert sind, man jedoch im ungünstigen Fall Kurzschlüsse oder andere Störungen nicht ausschließen wollte.
Bei Rückrufaktionen kommt es nicht darauf an, ob bereits eine Störung eingetreten ist, sondern darauf, ob diese eintreten könnte. Das Produkthaftungsgesetz ist hier völlig eindeutig und zweifelsfrei.
Es gibt überhaupt keine Diskussion darüber, ob eine Motorhaube geringfügig nach vorn oder zur Seite offen sein kann. Sie darf es nicht, zumal auch aus Gründen des Aufbruchschutzes eine Motorhaube keine Ansatzpunkte für Hebel haben darf. Dies aber hier nicht primär.