Sollte ich eine Antwort erhalten halte ich euch auf dem Laufenden.
Heute habe ich nun eine Antwort auf meine Mail an Westfalia wegen AHK bekommen. Die Antwort des AHK-Herstellers war für mich zumindest, etwas verwirrend. Daher habe natürlich umgehend geantwortet:
Hier nun meine Mail:
.........nur noch zu meinem Verständnis. Ich darf an meinen Opel Crossland X eine Ihrer AHK montieren, dabei ist es egal welche Stützlast möglich ist (75 kg oder sogar mehr),
sie darf jedoch nicht mit mehr Gewicht, als die im Fahrzeugschein angegebenen bei mir 50 kg bzw. ab Bj. 2019 65 kg belastet werden.
Ein einfaches Ja oder Nein genügt mir.
Antwort:
.........vielen Dank für Ihre Nachricht, gern beantworte ich Ihnen Ihre Frage. Ja, so ist es bis max. 65 kg.
Auch der ADAC hat sich gemeldet (siehe Beitrag 17). Allerdings nur telefonisch.
Er nannte mir die Fa. Rameder (Deutschlandweit einer der größten Hersteller von AHK) und nannte gleich eine AHK aus dessen Sortiment für den CLX mit einer Stützlast von 78 kg. Ich rief beim Kundendienst der Fa. Rameder an und bekam dann sinngemäß folgende Auskunft:
......... unsere AHK sind problemlos auch beim CRX zu montieren und "Können" bis zu 78 kg belastet werden. Insofern liegt auch eine allgemeine Betriebserlaubnis vor. N u r wenn der Autohersteller im Fahrzeugschein eine Stützlast (bei meinem CRX 50 kg) bescheinigt ist diese unbedingt einzuhalten. Eine Änderung des Fahrzeugscheins kann nur durch den TÜV erfolgen
Diesen Schritt muß ich mir noch überlegen Wahrscheinlich sowieso nicht von Erfolg gekrönt.
Euer alter Merivaner