Reklamation nach Gebrauchtwagenkauf

  • Die Verkehrsschilderkennung ist doch meines Wissens Serienmäßig bei allen CLX Modellen und kann in den Einstellungen aktiviert bzw. deaktiviert werden - vielleicht ist sie deaktiviert. Start-Stopp funktioniert nur mit gut geladener Batterie.


    In der Beschreibung, die Du gepostet hast, steht nichts von einem Navi, sondern das Radio R 4.0

    es stand in der 1. Beschreibung bei Mobile.de und in der Beschreibung am Auto mit drin. Nach der Probefahrt und unserer Nachfrage, war das Navi auf einmal nicht mehr aufgeführt (gelöscht)

    Crossland X 120 Jahre AT + SHZ + PDC + Spurassist + LRH, 110 PS, Erstzulassung 05/2019, Onyx Schwarz mit weißem Dach

  • Entscheidend ist, was im Kaufvertrag steht, nicht irgendwo anders! Zum Kaufvertrag gehört auch eine Auflistung der Ausstattungsmerkmale des Fahrzeuges

    in der Bestellung steht lediglich: Sonderausstattung wie besichtigt

    Crossland X 120 Jahre AT + SHZ + PDC + Spurassist + LRH, 110 PS, Erstzulassung 05/2019, Onyx Schwarz mit weißem Dach

  • in der Bestellung steht lediglich: Sonderausstattung wie besichtigt

    Das wars dann schon mit der Reklamtion hinsichtlich der Ausstattung:(, nach meiner meinung, ich bin aber kein Rechtsgelehrter:)

    Liebe Grüße von Herbert aus Erlensee
    CLX Ultimate 1.2 Benziner 110PS, E10, AT, Arktis Blau/Persian blue, Dach Schwarz, Navi 5.0 (Karte 27, SW
    21.08.90.52) + IPhone X, AGR Sitze, Sicherheitsgitter, Funktions-Ausstattung, 17" AWR, EZ 01-2018,
    Herberts blauer CLX Ultimate

  • Das wars dann schon mit der Reklamtion hinsichtlich der Ausstattung:(, nach meiner meinung, ich bin aber kein Rechtsgelehrter:)


    Das wars dann schon mit der Reklamtion hinsichtlich der Ausstattung:(, nach meiner meinung, ich bin aber kein Rechtsgelehrter:)

    das denke ich mir auch. Finde es aber vom Händler unfair, Sonderausstattung aufzuführen die nicht vorhanden ist und diese dann auf einer Probefahrt mit einem fremden, nicht eigenen Auto auch nicht alles ausprobiert, zumal man gar nicht weiß wie, wo, was ein bzw. ausgeschaltet wird. Aufgrund des Satzes, ist der Händler natürlich auf der sicheren Seite, hoffe aber aufgrund meiner Mail noch auf eine "Reaktion"

    Crossland X 120 Jahre AT + SHZ + PDC + Spurassist + LRH, 110 PS, Erstzulassung 05/2019, Onyx Schwarz mit weißem Dach

  • ... nochmal die Frage, auf die Herbert schon hingewiesen hatte: Woran machst Du denn fest, dass eine Navi vorhanden sein müsste. Denn wie Herbert schon geschrieben hatte:


    In der Beschreibung, die Du gepostet hast, steht nichts von einem Navi, sondern das Radio R 4.0,


    Wenn Du nichts vorliegen hast, aus dem hervorgeht, dass eine Navi verbaut sein soll, dann hast Du nichts in der Hand. Mündliche Nebenabreden sind bekanntermaßen wirkungslos.


    Du wirst das bekommen haben, was Du probegefahren und besichtigt hast. Der Freundliche wird sich im Zweifel nicht daran erinnern, dass er Dir versichert hat, dass eine Navi vorhanden ist. Und wenn er das denn doch und sogar vor Zeugen getan haben sollte, dann wird er sich im Zweifel auf einen Irrtum berufen. Dafür haftet er nämlich nicht.


    Das ist dann "dumm gelaufen" wie man so schön sagt, da hast Du nicht gut genug aufgepasst. Sorry aber das wird darauf hinauslaufen, es sei denn Du hast noch irgendwas Schriftliches.

    CRX Ultimate, MJ 2020, EZ 19.11.20, Arktis Blau metallic / Diamant Schwarz: 1,2 l / 96 kW (130,523523 PS), 6-Gang Handschalter, 17" Alu's Bicolor Anthrazit / 16" Alu's mattschwarz, 2 x AGR-Ledersitze, Alarmanlage, Wireless Charging, Head Up Display, Premium Soundsystem / Subwoofer, DAB+, 8" Navi 5.0 IntelliLink. System: 21.08.84.12_NAC-r0 / Karten: 20.0.0-r0.


    ... und wer das nich' geil find', der kann uns mal! :m0017: (M. M. W.)

  • Und Rechtsstreit kann sich lange hinziehen. Habe ich schon mal hinter mir. Am Ende musst du entweder bis zum ende des Prozesses das Auto stehen lassen oder für die Gefahrenen Km ne Entschädigung zahlen. Meist verlieren beide bei einem Prozess. Ansonsten kostet es Zeit und Nerven.


    Die Anzeige im Mobile ist übrigens nicht bindend. Sie ist eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots (invitatio ad offerendum).

    Crossland X -Innovation 1.2 DI 131PS - EZ 09/2017 MJ18 - AHK - Navi 5.0 DAB+ - Head-Up Display - Parkpilot - AGR-Sitze - SchneeWeiss

  • Ich muss gestehen, ich habe noch nie einen Gebrauchtwagen gekauft, aber selbst bei einem Neuwagen prüfe ich die gewünschte Funktion während der Probefahrt (wie sie das tut, was sie tun soll und ob es überhaupt notwendig ist). Und bei der Fahrzeugübernahme prüfe ich, ob alle gewünschten Funktionen vorhanden sind.

    Ob ein verbautes Navi vorhanden ist oder nicht, lässt sich auf Knopfdruck im Fahrzeug feststellen. Da muss man nicht einmal einen Meter fahren....

    Einen Kommentar zu Start/Stopp erspare ich mir jetzt (ich schalte die Funktion eher öfter freiwillig aus).

    Die Geschwindigkeitserkennung ist für mich vollkommen unnötig: die Erkennung muss über die Menüführung im Blinkerhebel ausgewählt werden. Dann kommt ein Vorschlag, wenn das Auto eine Geschwindigkeitsbegrenzung erkennt (das tut es erstaunlich oft). Diese muss dann manuell bestätigt werden, damit der Tempomat/-begrenzer den Wert übernimmt.

    Ich fahre mit Garmin-Navi - das zeigt auch die tatsächlich gefahrene Geschwindigkeit an. Je nach Reifensatz ist diese um 3-5 km/h niedriger, als die Geschwindigkeit laut Tacho. Das heißt, im Ortsgebiet ist der Begrenzer bei mir auf 53 km/h eingestellt, der Tempomat auf der Autobahn auf 135 (wir sind in Österreich zu Hause....). Da bin ich wesentlich schneller, wenn ich die gewünschte Geschwindigkeit direkt über die Tasten am Lenkrad einstelle. Und die Soll-Geschwindigkeit zeigt mir mein Navi auch an (natürlich auch mit systemtypischen Ungenauigkeiten).

    Fazit: kein Navi ist ärgerlich, wenn man eines wollte, wäre aber problemlos zu überprüfen gewesen.

    Geschwindigkeitserkennung müsste vorhanden sein, fällt aber eher "nice to have".....

    Fehlt sonst was, was dir versprochen wurde?

    Tom

    PS: in meinem Berlingo habe ich als Extra eine Sitzheizung geordert und gezahlt, die folgendermaßen funktioniert: sie läßt sich über einen Schalter, der links unten am Sitz angebracht ist, einschalten (wenn man nicht weiß, das es den Schalter gibt, findet man den nie. Auch die Kontrollleuchte ist bestenfalls in der Nacht am dumpfen Schein an der Türverkleidung zu erkennen, wenn man den Kopf nach links unten dreht...). Und zwar genau einmal nach dem Starten des Fahrzeugs. Das muss jetzt zwar nicht unmittelbar nach dem Starten erfolgen, geht aber nur 1x! Nach ca. 15 Minuten schaltet sich die Sitzheizung dafür wieder selbsttätig ab. Ein Wiedereinschalten geht erst nach Abstellen des Motors. Bei längeren Autofahrten hast du also genau 1x für 15 Minuten einen warmen Hintern..... Da kommst auch bei keiner noch so gründlichen Probefahrt drauf.

    Ein Hoch auf den Crossland, wo ich zwischen drei Stufen auswählen kann, wann und wie lange ich will :thumbup:

    Weiß man aber, wenn man sich durch das jeweilige Forum liest, BEVOR man ein Auto kauft ;)

    Speedy: Crossland X Edition 1.2, 110 PS, Arktis blau, AGR Sitze, Winter Paket, Sicht&Licht Paket, Notlaufrad, Rückfahrkamera, ECO LED, Nebelscheinwerfer
    Graz / Steiermark / Österreich