Ergänzung:
Hallo Martin, danke für die schnelle Antwort. In Kurzform: Ein Opel-Werkstatt kann diese Änderung demnach nicht vornehmen. Eigentlich schade, da es zur Verkehrssicherheit beitragen würde. LG Herbert
Von meinem FOH kam nach meiner "Bestätigung" noch eine zusätzliche Info:
Hallo Herbert, ja, so ist es zusammengefasst. Rechtlich sollte eigentlich nichts dagegen sprechen. Ich habe hier einen Ausschnitt aus Paragraph §49a Abs. 5 StVZO:Alle nach vorn wirkenden lichttechnischen Einrichtungen dürfen nur zusammen mit den Schlussleuchten und der Beleuchtungseinrichtung für amtliche Kennzeichen oder transparente amtliche Kennzeichen einschaltbar sein. Dies gilt nicht für … 5. Tagfahrleuchten, die den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entsprechen.
Von daher sollte eigentlich nichts dagegen sprechen. Sinnhaft sollte es sowieso sein. Aber wie gesagt, lässt es das Lesegerät laut Aussage Serviceberater nicht zu, wenn für Deutschland kein VCI-Code verfügbar ist. LG Martin
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