Zitat von Dani-ElaDa diese Sache wohl nicht von der Flex-Garantie gedeckt ist
Moment mal, - Flex = Flexcare?
ZitatAlles anzeigenQuelle Flexcare AGB
Opel garantiert für Opel Kraftfahrzeuge mit FlexCare Zertifikat eine dem
jeweiligen Stand der Technik eines jeden Fahrzeugtyps entsprechende
Fehlerfreiheit während der im FlexCare Zertifikat ausgewiesenen Dauer
bzw. bis zum Erreichen des im FlexCare Zertifikat ausgewiesenen
maximalen Kilometerstands, je nachdem, was zuerst eintritt (diese
Garantie wird im Folgenden als „Garantieverlängerung“ bezeichnet). Die
Garantieverlängerung hat den Umfang der Herstellergarantie, wie sie im
Garantie- und Serviceheft beschrieben wird, das dem Kunden zusammen mit
dem Fahrzeug übergeben wird. Die Garantieverlängerung tritt an dem Tag
in Kraft, an dem die reguläre Herstellergarantie laut den
Garantiebedingungen für Neufahrzeuge, wie sie im Service- und Garantie-
heft beschrieben sind, ausläuft.
ZitatAlles anzeigenServiceheft:
Die Garantie geht ausschließlich auf kostenlose Nachbesserung des
Kraftfahrzeugs durch einen Opel Service Partner, d. h. Opel ist gemäß
dieser Garantie nur dazu verpflichtet, Teile durch einen Opel Service
Partner wahlweise instandsetzen oder austauschen zu lassen.
Instandsetzung oder Austausch defekter Teile erfolgt durch den Opel
Service Partner, zu dem das Fahrzeug gebracht wird, ohne Berechnung von Teilen oder Arbeitslohn.
"Dach undicht" ist ja wohl deutlicher Fehler und Mangel, wenn man Flexcare hat (und sich in den Bedingungen nichts gravierend geändert), sollte das - gefälligst - zu 100% vom Opel-Partner erledigt zu werden... Und, weil der Mobilservice bei Flexcare dabei ist, für die Zwischenzeit ein kostenloser Leihwagen zur Verfügung gestellt.