Das mit dem Gutachter ist für dich eigentlich nur relevant, wenn er sogar noch bestätigt, das sich der Schaden schon über einen längeren Zeitraum entwickelt hat! Und es ist besser, wenn du dich kümmerst, und lass dir alles schriftlich geben!
Wie gesagt, du hast gegenüber dem Händler Gewährleistungsansprüche mindestens von der Dauer von einem Jahr. In dieser Zeit liegt die Beweislast bei ihm, er muss beweisen, daß der Schaden beim Kauf noch nicht da war. So wie du es geschildert hast, kann das eigentlich nicht der Fall sein. Er kann jetzt zwei Mal nachbessern, OHNE das Kosten für dich entstehen. Die zusätzliche Garantie im ersten Jahr ist im Grunde überflüssig, die sichert nur den Händler ab. Die nutzt dir nur etwas wenn diese zwei Jahre läuft und der Händler die Gewährleistung auf ein Jahr bei gebrauchten Sachen begrenzt hat. Das kann er. Dann hättest du darüber halt im zweiten Jahr eine gewisse Absicherung.
Daher, wenn du etwas bezahlen sollst, geh zum Anwalt oder wenigstens zur Verbraucherzentrale! Dafür geht es hier um zu große Beträge.
Wir wollen doch nur, daß du dich nicht über den Tisch ziehen lässt und unnötigerweise was bezahlst.