Andi, in den Links die ich eingefügt hatte, sind die Voraussetzungen auch beschrieben. Die Begrenzung von kmh auf Landstraßen (auch für die 100er Anhänger) habe ich nur im 2. Link gefunden bzw. nur dort richtig verstande. Der TÜV hat es so beschrieben: "die Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen auf 100 km/h zu erhöhen". Gedanklich habe ich die Landstraßen den Kraftfahrstraßen zugeordnet.
Ich werden mir mal die Anhänger in der Nachbarschaft ansehen, Es stehen ja einige auf der Straße herum .