Super. Danke Manfred
Gerd
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Ulli meint das Du an der Beifahrerseite nicht mehr alle Türen ver- oder entriegeln kannst. Wurde beim Mokka X rausgenommen. Jeder Cent zählt
Jetzt bin ich im Bilde. Der Schalter in der Beifahrertür ist entfallen ?
Das gab es vor Jahren auch schon beim Vectra C/Signum. Ist schade, aber so richtig brauchen tut man es nicht , oder ? -
Nebelschlußleuchte
So - jetzt habe ich es mir angesehen: Tatsächlich - rechts ist die Nebelschlußleuchte ausgefallen. Das muss ich doch dann gleich meinem FOH mitteilen.
Klartext: Ja - es wurde gespart. Obwohl es so aussieht als hätte er zwei ist nur links wirlich eine drinnen.Lg-
Manfred -
Danke Manfred
Na ja, dachte ich mir doch fast Aber gut, habe die Leuchte in über 2 jahren erst 2 x benutzt.Solang unser Crossi mit 4 richtigen Reifen, Motor, Glasdach und Navi kommt sind wir schon zufrieden
Gerd
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Nebelschlußleuchte
So - jetzt habe ich es mir angesehen: Tatsächlich - rechts ist die Nebelschlußleuchte ausgefallen. Das muss ich doch dann gleich meinem FOH mitteilen.
Klartext: Ja - es wurde gespart. Obwohl es so aussieht als hätte er zwei ist nur links wirlich eine drinnen.Lg-
ManfredHallo Manfred,
ich kenne es von meinen Fahrzeugen generell so (in Deutschland) . Laut StVZO ist eine Leuchte vorgeschrieben. 2 sind nicht verboten, aber vom Werk her ist eine angeklemmt. Aus optischen Gründen macht man aber beide Seiten gleich ( so wie die Fake-Endschalldämpfer). So kann man (landestypisch /Rechts-/Linksverkehr) fix umrüsten. Die zweite Leuchte anzuklemmen sollte aber kein Problem sein. Ob das der FOH macht ?? Glaube nicht.
Schönen Sonntag noch LG
cross65 -
Danke Manfred fürs nachschauen. Kann auch mit einer Schlussleuchte leben. War bei meinem Astra J auch so.
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Ist schade, aber so richtig brauchen tut man es nicht , oder ?
Ich nicht aber meine Beifahrerin nutzt ihn doch hin und wieder
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Guten Tag
Hat denn bis heute schonmal jemand die 2.Nebelschlussleuchte nachgerüstet?
Gruss Wolfgang -
Nein Wolfgang würde ich auch nicht machen, die eine reicht völlig aus. Villeicht mal den freundlichen FOH fragen...
Deine Frage könntest Du hier auch hier noch einstellen. siehe linkRückfahrlicht & Nebelschlusslicht
Liebe Grüße
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Nur so am Rande, zum Thema Nebelschlussleuchte:
Wenn man so sieht, wer alles wie schnell mit Nebelschlussleuchten fährt, hat man die Vermutung, dass sehr viele der Autofahrer nicht wissen, dass die Nebelschlussleuchte erst benutzt werden darf, wenn die Sicht weniger als 50m beträgt (§17 Abs. 3 Satz 5 StVO) und dann maximal mit 50km/h Höchstgeschwindigkeit (§ 3 Abs. 1 Satz 3 StVO).