Mal grundsätzlich zur angesprochenen Rechtslage.
Es gibt höchstrichterliche - somit verbindliche Regeln für diesen Fall in anderen Bereichen des Automobilverkaufs.
Eine davon war, dass die Serie eines Autos ausläuft und der Kunde davon nicht unterrichtet wurde. Hierfür bestand dann die Möglichkeit der Wandlung des Vertrages. Das bedeutet die Rückerstattung des Kaufbetrages abzüglich eines Nutzungsabzuges.
In diesem Fall würde ich hier nicht so weit gehen, denn es ist ein eher geringeres Ausstattungsdetail. Dennoch ist Onstar keine kostenlose Zugabe, denn Onstar war eine serienmäßige Ausstattung mit Ausnahme der Edition, in der dies 250 € ausmachte. Wenn also schon früher bekannt war, dass Onstar nicht mehr weiterläuft, dann ist die Firma Opel in der Pflicht einen Ausgleich zu schaffen. Dies in der Folge, dass ein gleichwertiges System nutzbar ist. Es handelt sich um eine im Verterag zugesicherte Eigenschaft des Kaufs.
Hierbei spielt es keine Rolle, dass Onstar nicht von Opel betrieben wurde. Nicht jedes Teil in einem PKW wird auch von Opel selbst hergestellt, da gibt es natürlich Zulieferer.
OnStar WLAN Dienste - Service - SOS - Kosten - Erfahrungen - ADAC Ersatz?
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Denke ist eine tolle Alternative. Gibt ja schon einige Systeme auf dem Markt
Diese Nachrüstlösungen bedürfen immer einem Smartphone. Wenn man diesen eCall wirklich benötigt, ist die App nicht gestartet, oder abgestürzt, sie läuft nach einem Update nicht... In meinen Augen alles eine Notlösung. Wenn diese Teile häufiger in den Autos auftauchen und Fehlalarme auslösen... Eine eingebaute Variante mit Zugriff auf die Sensoren im Auto ist auf jeden Fall besser. Und wie oft zickt das Smartphone rum, genau dann, wenn man es wirklich mal benötigt. (okay die iPhones natürlich nicht )
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Diese „Stecker“ von den Versicherungen
melden doch auch Tempo und Streckenprofile zur Ermittlung des für die
VERSICHERUNG günstigsten Tarifes.Wer will denn soo was?
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Da ist glaub ich sogar ein Bewegungssensor verbaut, der die gleichmäßigkeit des Fahrstils meldet.
BRAUCH ich nicht.Wenn der Beifahrer das Fenster runterkurbelt und den Kopf rausstreckt, dann wars zu wild. -
Die Typenprüfung des Crossland erfolgte mit einem Notrufsystem. Alle techn. Änderungen am Fahrzeug müssen von der Verkehrszulassungsbehörde überprüft werden. Verfügt das Fahrzeug jetzt über kein Notrufsystem mehr, entfällt somit auch die Verkehrszulassung. Anderes Beispiel: Werden in einem Fahrzeug die Sicherheitsgurte entfernt, enspricht das Fahrzeug nicht mehr dem typengeprüften Zustand und darf nicht mehr auf die Strasse. Ähnliche Beispiele: Spezialfelgen, "tiefer legen" usw.
Es spielt auch keine Rolle wann das Fahrzeug in Verkehr gesetzt wurde, denn die Zulassung erfolgte aufgrund der Typenprüfung.
Eine Nachrüstung des Notrufsystems ist also unumgänglich.z.B. Nachrüstung
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melden doch auch Tempo und Streckenprofile
Das macht OnStar aber auch. Bei OnStar weiss aber niemand wo und wie lange diese Daten gespeichert werden (gemässOnStar 10 Jahre), wer diese verwaltet, wer Zugriff hat, für was sie verwendet werden, wohin sie verkauft werden usw.!
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Die Typenprüfung des Crossland erfolgte mit einem Notrufsystem. Alle techn. Änderungen am Fahrzeug müssen von der Verkehrszulassungsbehörde überprüft werden. Verfügt das Fahrzeug jetzt über kein Notrufsystem mehr, entfällt somit auch die Verkehrszulassung. Anderes Beispiel: Werden in einem Fahrzeug die Sicherheitsgurte entfernt, enspricht das Fahrzeug nicht mehr dem typengeprüften Zustand und darf nicht mehr auf die Strasse. Ähnliche Beispiele: Spezialfelgen, "tiefer legen" usw.
Es spielt auch keine Rolle wann das Fahrzeug in Verkehr gesetzt wurde, denn die Zulassung erfolgte aufgrund der Typenprüfung.
Eine Nachrüstung des Notrufsystems ist also unumgänglich.z.B. Nachrüstung
Ich gebe dir zu 100% Recht.
Aber ich denke da es das Auto auch ohne OnStar gab könnte ich mir nun vorstellen das es bei Zeiten einen Rückruf geben wird,
"Achtung Sarkasmus". ..
Produktverbesserung und dann wird das System ausgebaut und durch eine Blende ersetzt.
Vielleicht die preiswerteste wenn auch sicher dreisteste Lösungnach der Blindabschaltung drch OpelBei Opel wundert mich auch nichts mehr der Crossland X war von Anfang an ein Überraschungsei,leider oft nicht im positiven Sinne.
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Die Typenprüfung des Crossland erfolgte mit einem Notrufsystem. Alle techn. Änderungen am Fahrzeug müssen von der Verkehrszulassungsbehörde überprüft werden. Verfügt das Fahrzeug jetzt über kein Notrufsystem mehr, entfällt somit auch die Verkehrszulassung.
Es spielt auch keine Rolle wann das Fahrzeug in Verkehr gesetzt wurde, denn die Zulassung erfolgte aufgrund der Typenprüfung.
Eine Nachrüstung des Notrufsystems ist also unumgänglich.Das ist leider nicht korrekt
Den bei der Typenprüfung werden nur die gesetzlich gefordeten Teile etc. kontrolliert
Da ein Notruf (OnStar) zu dem Zeitpunkt nicht vorgeschrieben war ist es nicht erforderlich. Denn es wurden/werden ja auch Fahrezuge ohne verkauft.
Daher werden wir wohl einfach eine Abschaltung erleben, da Opel ja schon klar im Katalog/Prospekt angibt das dieses System NICHT von Opel kommt und ein seperater Vertrag mit OnStar erforderlich ist.Schade wie es momentan bei Opel so geht
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Die Typenprüfung des Crossland erfolgte mit einem Notrufsystem.
Für ausgewählte Konfigurationen... Nicht für den Typ...
Das war ja kein gesetzlich notwendiges Zubehör wie seit Ende März, sondern ein schönes Feature wie z.B. ein von außen einstellbarer InnenspiegelDafür gibt es jetzt 4x im Jahr ein kostenloses Kartenupdate fürs Navi, das war ja auch nicht Bestandteil des Kaufs. Mir ist so ein Feature wichtiger, als ein Notrufknopf, den ich die letzten 33 Jahre nicht vermisst habe.
Meine Meinung
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