Opel Crossland Bestell- und Wartesaal - Lieferzeit - von Bestellung bis Auslieferung

  • Der Haken ist: Meines Wissens sind tatsächlich NUR im COC-Papier ALLE jeweils zulässigen Räder- / Reifengrößen angegeben.

    Manche glauben deswegen, dass allein die Reifen erlaubt sind, die im Fahrzeugschein stehen.
    Bei Fahrzeugkontrollen durch die Polizei kann diese vor Ort gar keine abschließende Einordnung vornehmen.

    Gruß Lutz


    Crosland X, Innovation, 81 KW Turbo, Automatik, LED, Frontscheibenheizung, schneeweiß, 16 Zoll-Reifen Intellilink 5.0

  • Seit Herbst 2005 ersetzen sie in Deutschland den klassischen Fahrzeugbrief.

    Die Zulassungsbescheinigung Teil 2, früher Fahrzeugbrief, gibt es heute auch und hat nichts mit der Konformitätsbescheinigung zu tun.
    Diese weist den Besitzer oder auch bei einem Verkauf den Vorbesitzer namentlich aus.
    Wohndaten werden dort nicht vermerkt.

    Gruß Lutz


    Crosland X, Innovation, 81 KW Turbo, Automatik, LED, Frontscheibenheizung, schneeweiß, 16 Zoll-Reifen Intellilink 5.0

  • Da man, bei neueren Fahrzeugen, das COC-Papier vom Hersteller bzw. bei Älteren den Typenschein (in Ö) in der Regel nicht mit hat, zeigt man den Polizisten die Zulassungsbescheinigung bzw. in Ö den Zulassungsschein. Bei uns kann bei der Autoversicherungsstelle die eventuell noch fehlenden Reife- und/oder Felgengrößen, problemlos, nachtragen lassen. Die Autoversicherungsstelle druckt dann einen neuen korrigierten Zulassungsschein aus. Da hat man dann bei einer Fahrzeugkontrolle keine Probleme. Für alle anderen Reife- und/oder Felgengrößen bzw. Umbauten benötigt man eine Einzelgenehmigung...


    Ob's in D auch so funktioniert, kann ich nicht sagen.

    Crossland GS Line +
    EZ 01.2021, 1.2l, 110PS, Benzin, Handschaltung, 215x17 (S) bzw. 195x16 (W), Jadeweis, Dach Schwarz, LED Front- u. Hecklichter, 8" Navi, Karte: 27.0.0-r0, SW: 21.08.87.32-NAC-r1, AGR-Sitze, Armlehne, Anhängevorrichtung abnehmbar, >047.792 km