Hier die Klausel aus den AGBs meines Vertrags, welche nach einer kurzen Recherche im WWW rechtens sein dürfte:
"Preisänderungen sind nur zulässig, wenn die Lieferung mehr als vier Monate nach Vertragsschluss erfolgen soll und die unverbindliche Preisempfehlung, falls keine besteht, der Herstellerabgabepreis für den Kaufgegenstand verändert worden sind. Dann gilt der um den Betrag dieser Änderung abgeänderte Kaufpreis."
Wobei meiner Meinung nach hier das Wort "soll" sehr wichtig ist.
In meinem allgemeinen Deutsch-Verständnis bedeutet dass, wir
haben absichtlich vereinbart, dass der neue Wagen erst vier
Monate später geliefert werden soll!
Wird er "einfach so" später geliefert, greift diese Klausel nicht!
Wie gesagt, mein Sprachverständnis, allerdings geprägt durch
berufliche Beschäftigung mit Gesetzen ...