Preisliste 11/2017

  • Hier die Klausel aus den AGBs meines Vertrags, welche nach einer kurzen Recherche im WWW rechtens sein dürfte:


    "Preisänderungen sind nur zulässig, wenn die Lieferung mehr als vier Monate nach Vertragsschluss erfolgen soll und die unverbindliche Preisempfehlung, falls keine besteht, der Herstellerabgabepreis für den Kaufgegenstand verändert worden sind. Dann gilt der um den Betrag dieser Änderung abgeänderte Kaufpreis."


    Wobei meiner Meinung nach hier das Wort "soll" sehr wichtig ist.
    In meinem allgemeinen Deutsch-Verständnis bedeutet dass, wir
    haben absichtlich vereinbart, dass der neue Wagen erst vier
    Monate später geliefert werden soll!


    Wird er "einfach so" später geliefert, greift diese Klausel nicht!


    Wie gesagt, mein Sprachverständnis, allerdings geprägt durch
    berufliche Beschäftigung mit Gesetzen ...

    Crossland X Innovation 1.2 Ecotec
    (unten rot, oben schwarz, Allwetterreifen, Heizung overall, Notlaufrad, verschiebbare Rücksitzbank)
    Historie: Abholung 06.02.2018 - Anlieferung Autohaus KW 04 05 07 04 14/2018
    Produktion KW 10/2018 - Bestellung KW 43/2017

  • Kommt auf Deinen Vertrag, der Lieferzeit und ob man die Preisanpassungsklausel im Opel Vertrag hat an :
    Preiserhöhung
    Erhöht der Hersteller in der Lieferzeit den Preis, kann der Verkäufer die Preiserhöhung weitergeben.
    Voraussetzung: Es wurde eine Lieferfrist von mehr als vier Monaten vereinbart, und der Verkäufer hat eine entsprechende "Preisanpassungsklausel" in seinen Bedingungen.
    Eine Preissenkung dagegen muss der Verkäufer nicht weitergeben


    hmmm..
    Bei mir steht unter Punkt IV. Kaufpreis folgende Klausel..
    3. Der Kaufpreis kann unter folgenden Umständen erhöht werden:
    Wenn die Lieferfrist weniger als 2 Monate beträgt, nur durch Änderung von Zöllen, Währungsparitäten, Erhöhung von Abgaben und Ausstattungsänderungen aufgrund gesetzlicher Vorschriften .
    Beträgt die Lieferfrist mehr als 2 Monate und der Einstandspreis des Verkäufers erhöht sich aufgrund einer Preiserhöhung des Importeurs, kann der Verkäufer den Verkaufspreis auch aus diesem Grund in entsprechendem Umfang erhöhen.
    Der Verkäufer hat den Käufer von einer Preiserhöhung schriftlich zu verständigen. Wenn die Erhöhung mehr als 5% beträgt, kann der Käufer innerhalb von 10 Tagen schriftlich seinen Rücktritt vom Vertrag erklären.


    Meine Erhöhung beträgt ~ 3%.


    Allerdings steht auch auf der ersten Seite auch keine Angabe bei dem Punkt "Liefertermin".
    Da steht nur: "Die Auslieferung des Fahrzeuges wird bis Werksmöglichkeit erfolgen..."
    ...


    Na dann wart ich mal ob ich Post bekomme.... :m0026:
    ;(


    Oli

    Crossland X Innovation1.2 Turbo 96 kW (130 PS), 6-Gang, Rouge Braun/Schwarz
    Bestellt: 30.10.17 | geliefert: 16.02.18 :m0011:

  • Beträgt die Lieferfrist mehr als 2 Monate [...]

    @winteroli:
    Ich glaube, diese Klausel ist nicht haltbar. Recherchiere mal ein wenig im Netz!
    Wie du aber selber schreibst, warte erst mal ab, mach ja den Verkäufer nicht scheu!


    Ich bin schon weiter, habe schon nach "Zahlung unter Vorbehalt" recherchiert,
    wobei ich das im Fall der Fälle nur für die geforderte Erhöhung anwenden würde,
    nicht für den vereinbarten Preis. Dann würde ich halt zwei Überweisungen machen ...

    Crossland X Innovation 1.2 Ecotec
    (unten rot, oben schwarz, Allwetterreifen, Heizung overall, Notlaufrad, verschiebbare Rücksitzbank)
    Historie: Abholung 06.02.2018 - Anlieferung Autohaus KW 04 05 07 04 14/2018
    Produktion KW 10/2018 - Bestellung KW 43/2017

  • @winteroli:Ich glaube, diese Klausel ist nicht haltbar. Recherchiere mal ein wenig im Netz!
    Wie du aber selber schreibst, warte erst mal ab, mach ja den Verkäufer nicht scheu!


    Ich bin schon weiter, habe schon nach "Zahlung unter Vorbehalt" recherchiert,
    wobei ich das im Fall der Fälle nur für die geforderte Erhöhung anwenden würde,
    nicht für den vereinbarten Preis. Dann würde ich halt zwei Überweisungen machen ...

    Hallo @SAGA


    Ich glaube das da die rechtlichen Voraussetzungen und Vertragsklauseln zwischen D und Ö unterschiedlich sind.
    Ich kann jetzt glaube ich nicht mehr machen als abwarten. Oder sollte ich was machen jetzt?


    Oli

    Crossland X Innovation1.2 Turbo 96 kW (130 PS), 6-Gang, Rouge Braun/Schwarz
    Bestellt: 30.10.17 | geliefert: 16.02.18 :m0011:

  • @winteroli


    Es wird viel geschrieben und auch die Hersteller müssen ja von Gesetzes wegen angeben wie man sich im Härtefall verhalten wird.
    Ich habe in 37 Jahren von keinem gehört das er mit einer Erhöhung belastet wurde
    Also seh dem Mal gelassen entgegen
    Wer sich so sorgt sollte Mal im Nachbarforum Grandland X umsehen.
    Da gab es von Opel eine Mitteilung und da geht es um andere Summen und Ausstattungen und auch hier verhält sich Opel korrekt und Kundenfreundlich. :thumbup:

  • Ich glaube das da die rechtlichen Voraussetzungen und Vertragsklauseln zwischen D und Ö unterschiedlich sind.

    @winteroli
    Oh, Sorry, das hatte ich übersehen!
    Ich habe für mich nach deutschem Recht recherchiert!

    Es wird viel geschrieben

    @Wildbird
    Ich hoffe, das ist keine Kritik an meinen Aussagen ...

    Crossland X Innovation 1.2 Ecotec
    (unten rot, oben schwarz, Allwetterreifen, Heizung overall, Notlaufrad, verschiebbare Rücksitzbank)
    Historie: Abholung 06.02.2018 - Anlieferung Autohaus KW 04 05 07 04 14/2018
    Produktion KW 10/2018 - Bestellung KW 43/2017

  • @SAGA


    Ich weiß nicht warum Du Dich angesprochen fühlst?
    Hab Deine Beiträge geliked und das täte ich nicht wenn ich Deine Beiträge fragwürdig finden würde. =O


    Ich meinte damit die Klauseln der Hersteller, alles kann nichts muss wollte ich damit nur sagen.
    Und nach rund 30 Neuwagen habe ich schon einiges durchlebt nicht nur bei Opel. ;)


    Also alles prima freu mich auf viele weitere Beiträge von Dir weil diese Informativ und Aussagekräftig sind. :thumbup:


    In dem Sinne liebe Grüße vom,
    Münsterländer Wildvogel :)

  • :m0002:

    Crossland X Innovation 1.2 Ecotec
    (unten rot, oben schwarz, Allwetterreifen, Heizung overall, Notlaufrad, verschiebbare Rücksitzbank)
    Historie: Abholung 06.02.2018 - Anlieferung Autohaus KW 04 05 07 04 14/2018
    Produktion KW 10/2018 - Bestellung KW 43/2017

  • Ich glaube das da die rechtlichen Voraussetzungen und Vertragsklauseln zwischen D und Ö unterschiedlich sind.Ich kann jetzt glaube ich nicht mehr machen als abwarten. Oder sollte ich was machen jetzt?
    Oli

    Oli so ist es. War auch erstaunt das es so anders ist =O

    In Deutschland gilt die 4 Monatsklausel, hingegen in Österreich nur die Klausel mit 2 Monaten. Ich persönlich denke aber nicht das Opel den Preis bei Dir erhöhen wird.
    Aber hier mal die Info vom ÖAMTC mit der offiziellen Klausel für Deinen Vertrag :


    "Der Unternehmer darf innerhalb von 2 Monaten das ursprünglich vereinbarte Entgelt nicht erhöhen.
    Wurde ein Liefertermin von mehr als 2 Monaten vereinbart, gilt diese Preisgarantie nicht."



  • Keine Panik Jungs und Mädels. Die Preise für die bestellten Fahrzeuge sind fix.
    Es gibt bei Opel auch von Monat zu Monat andere Verkaufsfördernde Aktionen. Dort verhält es sich genauso. Wer am letzten Gültigkeitstag bestellt bekommt den da aktuellen Preis.


    Und auch für die Neuinteressenten : Es gibt immer wieder Sondermodelle mit entsprechenden Bonuspaketen. Einfach mal Kontakt zum FOH halten. Ein guter Verkäufer wird sich melden, wenn es für Dich/Euch lukrativ wird.
    Alternativ kann man sich natürlich auch online informieren.


    In diesem Sinne ... Schönes WE !!
    Trinkt ein,zwei Glühwein , dann liest sich die Preisliste viel entspannter :m0001:

    Innovation 1.2 110PS Euro 6d 6-gang / Lavarot/Onyxschwarz / LED-SW / Navi 5.0 DAB+ / Stylepaket / Park & Go Premium / Funktionspaket / bestellt 29.05.18 / übernommen am 24.08.18