Also Verfasser des oben verlinken Beitrages schreibe ich es auch gern der Übersicht halber nochmal hier rein:
Die gewährten Rabatte des FOH, auch der Schwerbehindertenrabatt (SB-Rabatt), gehen zu Lasten der Marge des Händlers.
Opel kalkuliert:
Händler-Einkaufspreis + (Händer-Marge - ggf. durch Opel zentral aufgelegte Aktionsprogramme) = Endkundenpreis (mal ganz einfach gesprochen)
Ein Ausnahme ist hier jedoch sicher die Abfrackprämie.
Wieviel von der Marge der Händler an uns Endkunden "verschenkt" ist i.d.R. ihm überlassen, er kann also mit Preisnachlässen locken.
Etwas anders ist es beim SB-Rabatt. Diesen muss der Händler, gewähren. Vermutlich gibt es dazu eine Festlegung aus der Opel-Zentrale. Der Rabatt ist bundesweit gleich, lässt sich jedoch dafür nicht mit anderen festen Rabatt-Aktionen verknüpfen und erfordert einen entsprechenden SB-Ausweis des Endkunden als Nachweis.
Schon allein diese (auch bei anderen Automarken übliche) Festlegung der Nachweisführung eines immerhin freiwilligen Rabattes macht das Kopieren und Hinterlegen des SB-Ausweises notwendig.
Der Händler selbst hat davon nichts, bvolgt jedoch die Vorgaben in Verbindung mit dem SB-Rabatt.