Hi,
erstmal danke für die Antworten.
Mein Problem ist, dass es eine Auflagen und Hinweise im Gutachten zur ABE gibt: "Flh"
Allgemeine Auflagen und Hinweise
A02 Eintragungspflichtig, wenn keine Freistellung in ABE.
A12 Schneeketten nicht zulässig.
A58 Nicht zulässig bei Allradantrieb.
Flh Karosserievariante ist zu beachten.
A04 Speed- und Loadindex der Reifen sind den Fahrzeugpapieren zu entnehmen.
A05 Fahrwerk und Bremsaggregate müssen (abgesehen von aufgeführten Umrüstmaßnahmen) dem Serienstand entsprechen.
Flh bedeutet: Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck (3-türig und 5-türig).
Jetzt weiß ich nicht ob der Crossland ein Fließheck hat. Unterschiedliche Heckarten wird es ja nicht geben beim Crossland und daher verstehe ich diese Auflage nicht ganz.
Bei einem Händler konnte ich lesen. Der Crossland X hat ein SUV-Heck. Falls das die offizielle Bezeichnung wäre, dürfte ich die Räder nicht montieren.
Beim Händler der Räder habe ich auch angefragt, aber noch keine Antwort bekommen.
Opel Crossland X P7 Monocab C e4*2007/46*1194*..
Auflagen: A12 A14 A21 A58 Flh S02
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