Benno 35 :
Solange Du nichts Schriftlich mit Fristsetzung gemacht hast, darf der Händler endlos versuchen nachzubessern. Das Geschehen bekommt erst einen anderen drive, wenn der Händler erkennt, dass Du Dich nicht verschaukeln lassen wirst.
Wenn den Händler, bei dem Du gekauft hast, das Problem seitens seiner Werkstatt nicht abgestellt bekommt, wird Dir über kurz oder lang nur bleiben, einen Rechtsanwalt einzuschalten. Wenn Du KEINE Rechtsschutzversicherung hast, dann kannst Du die ersten juristisch erforderlichen Schritte auch selbst gehen.
Das könnte dann so aussehen:
1. Mangel (mittels einwandfrei erkennbarer Fotos) dokumentieren und schriftlich mitteilen sowie Mangel-Abstellung verlangen.
Darauf hinweisen, dass Du bereits zweimal damit erfolglos in der Werkstatt (hoffentlich des Händlers?) warst.
Im Schreiben darauf hinweisen, dass Du aus formalrechtlichen Gründen insofern nun eine Frist zur Mangelbeseitigung setzen musst.
Hinweis: Die Frist muss realistisch, darf aber ruhig sportlich sein. z. B. binnen 2 Wochen?
2. Wenn die Frist fruchtlos verstreicht (weil der Händler sie ungenutzt verstreichen lässt oder seine Werkstatt erneut erfolglos versucht,
den Fehler zu finden und zu beseitigen): Weiteres Schreiben und eine letzte Nachfrist (z. B. 1 Woche?) setzen.
Im Schreiben außerdem ankündigen, dass Du Dich im Falle des fruchtlosen Verstreichens der letzten Frist gezwungen siehst,
rechtliche Schritte mit dem Ziel einzuleiten, den Kauf möglicht "rückabzuwickeln" bzw. zu wandeln.
3. Rechtsanwalt konsultieren. Kosten für den Rechtsanwalt im Verfahren gleich mit einklagen.
Versteh' mich nicht falsch: Ich bin eigentlich immer dafür, sich gütlich zum einigen. Manchmal bleiben einem aber nur noch rechtliche Schritte und dann macht man besser ein Ende mit Schrecken, als ein Schrecken ohne Ende.