Heute wurde der Zahnriemen gewechselt, bei 44tkm und 5 Jahren.
Anbei ein Bild vom Zustand des Riemen.
... jo, der ist defintiv "fertig".
Das sollst aber jetzt nicht Du bezahlen, oder? Das fällt ja wohl hoffentlich unter den Rückruf!
Heute wurde der Zahnriemen gewechselt, bei 44tkm und 5 Jahren.
Anbei ein Bild vom Zustand des Riemen.
... jo, der ist defintiv "fertig".
Das sollst aber jetzt nicht Du bezahlen, oder? Das fällt ja wohl hoffentlich unter den Rückruf!
Nachdem Du das mit dem Download Manager geschrieben hattest, hatte ich den Manager auch installiert. Die Download sind bei mir auch ohne Fehlermeldung durchgelaufen, aber der Cl wollte die Updates nicht installieren. Nun nochmal ein LAN Kabel angeschlossen und es hat sofort funktioniert.
... das klingt für mich, wie ein Treiber-Problem. Benutzt Du einen Windows-PC?
Das Problem hatte ich seiterzeit unter Windows XP und später dann unter Windows 7 auch häufiger mal. Das war zwar nicht der einzige aber eben auch mit ein Grund, für meine "Kehrtwende" weg von Windows hin zu Apple.
März 2023
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Zur Klarstellung bzgl. COC-Papier:
COC ist das Certificate of Conformity (Konformitätszertifikat), also die schriftliche CE-Erklärung. Damit erklärt ein Hersteller, das sein Produkt mit den Sicherheitsbestimmungen der EU übereinstimmt, also dazu konform ist.
Das COC-Papier ist nur für die erste Zulassung des Fahrzeuges innerhalb der EU erforderlich, danach nicht mehr. Insofern wird das COC-Papier nach der ersten Zulassung meist nicht einmal an den Erstbesitzer weitergegeben (außer dieser besteht vorab gegenüber dem Händler ausdrücklich darauf). Das COC-Papier hat also nichts mit "Fahrzeugschein" (Zulassungsbescheinigung) und Fahrzeugbrief zu tun.
Der Haken ist: Meines Wissens sind tatsächlich NUR im COC-Papier ALLE jeweils zulässigen Räder- / Reifengrößen angegeben. Das ist aber nur für Originalfelgen relevant. Kauft man hingegen Felgen aus dem Zubehör, gibt es eine ABE dazu. Aus der ABE ist ersichtlich
- ob die Felge auf den Fahrzeug gefahren werden darf,
- ob dabei ggf. zusätzliche Maßnahmen (z. B. Radkasten umbördeln) erforderlich sind und
- welche Reifengrößen auf der Felge gefahren werden dürfen.
Meines Wissens können die Händler Zweitschriften des COC-Papiers anfordern. Das verursacht aber meist (überschaubare) Kosten so um die 40 Teuros.
Also alles kein Beinbruch.
ABER: Dass kein Zweitschlüssel vorhanden sein soll, würde mir persönlich "Bauchschmerzen" bereiten. Was wenn das Fahrzeug gestohlen wird?
Mandalorian : Diesbezüglich rate ich Dir, beim Händler, wo Du ihn gekauft hast, nachzufassen. Das macht natürlich nur Sinn, wenn der nicht im Kaufvertrag bereits mitgeteilt hat, dass nur ein Schlüssel vorhanden ist.
Dass die 15-Zöller zulässig sind, geht ja aus der Zulassung hervor.
... meines Erachtens gar nicht. Eben dafür ist ja die Lehre da.
Wenn der Riemen aufquillt, also breiter wird, dürfte er irgendwann seitlich an den Führungen scheuern. Dann dürfte es zu den von Fotos hier im Forum bekannten "Ausfransungen" kommen. Rein optisch wird man (eben bis auf die seitlichen Ausfransungen) keinen Unterschied erkennen können, oden wenn, dann allenfalls für ein gut geschultes, sehr scharfes Auge. Es ist eine Annahme meinerseits, aber: Wir drüften hier ja nicht über eine Zunahme der Zahnriemen-Breite von mehreren Millimetern oder gar Zentimetern reden, sondern doch wohl eher um einige Zehntel, ggf. bis hin zu ca. einem Milllimeter.
ich habe ja ein Foto von meinem Zahnriemen gepostet, vermutlich hätte ich ihn auch noch als gut angesehen.
... ja, schon klar. Aber wenn mir gesagt würde, dass meiner noch in Ordnung sein soll (so wie es bei JL1402 ja offenbar war), dann würde ich mich trotzdem selbst davon überzeugen wollen, dass das auch so ist. Ich bin bei sowas immer extrem kritisch / misstrauisch und will das lieber mit eigenen Augen sehen. OK, ich habe keine solche Mess-Lehre, aber auch ohne kann man optisch Risse und auch seitliche Ausfransungen erkennen. Und eben jene "Auffälligkeiten" würde ich nicht klaglos hinnehmen, sondern auf (für mich kostenfreien) Austausch im Rahmen des laufenden Rückrufes pochen.
Ich kann nur hoffen, dass auch wirklich alles in Ordnung ist.
... SIchtkontrolle des Zahnriemens selbst vorgenommen? Dazu muss das Fahrzeug nur einige Stunden lang gestanden haben, damit auf dem Zahnriemen verbliebenes Öl nach unten abtropfen und man den Zustand des Zahnriemens auch wirklich "ungeschönt" sehen kann.
Den Zahnriemen kann man durch den Öl-Einfüllstutzen sehen.
... ich hole den Thread hier nochmal hoch.
Es gibt "Neuigkeiten" bezüglich "Blitzer"-Apps. Schaut mal hier:
Also Obacht, wer sich solcher Hilfsmittel bedient.
da ich zack zack bis in den 5.hoch schalte bei jeweils !!!knapp 2000 touren!!!
... dann fährst Du den Motor genau so, wie er gefahren werden möchte bzw. sollte. Das ist aber nicht "sportlich" (darunter verstehe ich starke Beschleunigung und Gänge hochdrehen), sondern eher "normal" bzw. "zügig".
Ich fahre unseren im Grunde nicht anders, scheine aber ein anderes Streckenprofil zu haben, denn an Deinen Verbrauch reiche ich nicht heran. Das schaffe ich nur auf der Autobahn bei moderater Geschwindigkeit in der Ebene.
ThoJo78 : Hast Du zufällig eine ADAC-Rechtsschutzversicherung? Dann frag da mal nach, wie das in so einem Fall aussieht.
Nach dem was hier steht, kann es durchaus, sein, dass das rechtens ist, die Kosten also bei Dir liegen. Anders sähe es möglicherweise aus, wenn der Monteur ohne zu fragen weitergemacht und dabei die Dichtung beschädigt hätte. Dann hätte er wohl fahrlässig Dein Eigentum beschädigt, wodurch die Werkstatt möglicherweise schadensersatzpflichtig geworden wäre.