... kann man alles machen, ABER:
Wichtig und richtig wäre doch erst einmal, den offensichtlichen Mangel des (zu) hohen Ölverrauchs dem Händler, bei dem man gekauft hat, schriftlich mitzuteilen und Abstellung des Mangels zu fordern. Erst damit kommen doch die Rädchen bzgl. "Gewährleistung / Garantie" in Gang. Und falls man später nicht weiterkommen sollte und daher einen Rechtsanwalt hinzuzuiehen muss, ist dieses Vorgehen auch nützlich.
WOHER die Probleme rühren und WAS genau daran Schuld ist, ist doch nicht seitens des Käufers zu klären, sondern seitens des Händlers!