würde nun doch ein echter Fehler gefunden, könnte man mir vorhalten, trotz der Fehlermeldung weiter gefahren zu sein und damit einen größeren Schaden verursacht zu haben (Garantie- Ausschluss).
... nur so als Tipp: In einem solchen Fall bitte ich den Freundlichen für gewöhnlich NACHDRÜCKLICH darum, mir schriftlich zu geben, dass ich für ggf. nachgängig entstehende Schäden nicht hafte und diese selbstverständlich auf Garantie gehen. Das könnnen und wollen die Freundlichen natürlich nicht, so dass das Fahrzeug sicherheitshalber dann doch in der Werkstatt stehen bleiben muss. Und dann greift selbstverständlich auch die Mobilitätsgarantie.
Habe ich zuletzt so bei VW durchgezogen, als bei unserem Passat, der gerade mal ein halbes Jahr alt war, plötzlich (natürlich "passend" genau eine Woche vor dem Sommerurlaub) situativ kein "Gas" mehr angenommen wurde. Mein Verdacht: Dieselpartikelfilter (DPF) dicht.
Bei Freundlichen das Steuergerät ausgelesen, keine Fehler festgestellt. "Fahren Sie erstmal weiter" hieß es. Nachdem ich auf ein Schriftstück mit oben genanntem Inhalt bestanden habe, blieb der Passi dann doch über Nacht in der Werkstatt. Am nächsten Tag, als ich ihn abholen konnte, war der DPF getauscht und Gas wurde wieder anstandslos angenommen. Kommentar des Meisters: "Das haben Sie im Gas-Fuß gemerkt, bevor das Steuergerät den Fehler bemerkt hat und aufzeichnen konnte?! Respekt."
Meine Antwort viel nicht so charmant aus. Wenn man das Gaspedal bis zum Boden durchtritt und das Fahrzeug nicht beschleunigt, sondern sogar noch weiter verzögert, dann dürfte das wohl auch der letzte Esel merken. Daher habe ich erwidert: Ich bin verheiratet, nicht tot!
Achja: Ein Leihfahrzeug gab es tatsächlich auch anstandslos.