Hallo zusammen
Ich bin neu im Forum und habe ein offentsichtlich bereits bekanntes und hier gerade mehr angesprochenes Problem erfahren dürfen.
Beim Starten mehrmals kurzzeitige Fehlermeldung Öldruck und später dann auch volles Alarmprogramm mit den Befehl die Werkstatt aufzusuchen und den Wagen reparieren zu lassen.
Habe den Wagen am nächsten Tag sofort in der Werkstatt belassen und darauf gedrungen damit nicht weiter fahren zu müssen. Der Wagen wurde 07. 1917 zugelassen und hat ein Laufleistung von ca. 61000 km, Inspektionen wurden eingehalten. <img src=Ein Leihwagen wurde mir zur Verfügung gestellt. Leider war dieser um Längen größer als mein Crossland, weil kein anderer mehr verfügbar war.
Die Werkstatt meldete sich nach 2 Tagen mit einem anzunehmenden Rechnungsbetrag bei ca. 1200,00 €. Der Zahnriemen hatte mit seinem Abrieb die Ölsiebe verstopft. Die Werkstatt Versprach einen Kulanzantrag stellen zu wollen. Der Wagen wurde repariert und mit Verweis auf den noch laufenden Kulanzantrag und das Bemühen die Kosten für mich zu veringern an mich ausgehändigt ohne das ich die Rechnung beglichen habe. Drei Tage später dann das böse , aber bereits befürchtete Erwachen.
Die Rechnung beläuft sich auf satte1598,07 €. ( mit spülen des Motors, etc.) Auf Kulanzbasis ist lediglich der Unkostenbeitrag für den Leihwagen erlassen worden (100,00 €). Diesen haben sich wahrscheinlich die wirklich netten und zuvorkommenden Dienstleister vor Ort abgerungen, nicht aber der Opel Konzern.
Wenn ich mir die verhergehenden Forumseinträge zu den Inspektions- Wechselintervallen von Zahnriemen/ Problemen mit Zahnriemen, etc. anschaue, kann ich nur zu dem Ergebnis kommen dass offensichtlich untaugliches und billiges Material verbaut wurde und das dieses Problem kein Einzelfall ist. Ich werde mich noch einmal mit der Werkstatt in Verbindung setzen und überlege z.Zt. einen eigenen Antrag auf Kulanz zu stellen. Frage sofort mit Rechtsbeistand oder erst einmal nett?
Wie ist das mit dem Bezahlung der Rechnung. Sollte ich dies evtl. erst einmal unter Vorbehalt tun, oder was ist sonst noch zu beachten. Wie ist die Beweispflicht. Vermutlich hat die Werkstatt alle ausgebauten Teile und auch besagten Riemen bereits entsorgt.
Danke für Eure Unterstützung!
Pilzhexe