Beiträge von winteroli

    hallo @Ein alter Merivaner

    Hallo Herbert auch von mir herzlichen Glückwunsch und allzeit Gute und vor allem unfallfreie Fahrt :m0011: ,
    Wia said dr Schwob: "Uff ebbes rechts kama warta"
    ich gehöre auch zu den "ungeduldig Wartenden" daher meine Frage, wie kommt man zu so einer Mitteilung ????
    Geburtsnachweis CLX.JPG


    Hab heute meinen Verkäufer beim FOH gefragt, der wusste absolut nichts davon ! :m0037:

    in diesem Thema wird beschrieben wie es (theoretisch) funktioniert »» Registrierung bei onstar «« :m0045:


    Mein Opel Händler (ja, absichtlich nicht FOH geschrieben) wollte davon zuerst auch nichts wissen, danach meinter er "das geht nicht".
    Ich hab daraufhin Opel.at angeschrieben und wollte wissen ob das jetzt geht.
    Antwort:


    Daraufhin hab ich meinen Händler per Mail gebten, er möge mich doch bitte für "Meinen neuen Opel verfolgen" anmelden. Er rief mich telefonisch zurück und erklärte mir dann, das er es machen wollte, aber das System dies zurzeit nicht zuläßt ...


    ...
    naja.. :m0037::m0034:



    Also ich versteh echt nicht, was er davon hat, wenn er mich nicht registriert.. Ich versteh es nicht.


    Also, wie du siehst, bist du nicht alleine


    Oliver

    @winteroli:Ich glaube, diese Klausel ist nicht haltbar. Recherchiere mal ein wenig im Netz!
    Wie du aber selber schreibst, warte erst mal ab, mach ja den Verkäufer nicht scheu!


    Ich bin schon weiter, habe schon nach "Zahlung unter Vorbehalt" recherchiert,
    wobei ich das im Fall der Fälle nur für die geforderte Erhöhung anwenden würde,
    nicht für den vereinbarten Preis. Dann würde ich halt zwei Überweisungen machen ...

    Hallo @SAGA


    Ich glaube das da die rechtlichen Voraussetzungen und Vertragsklauseln zwischen D und Ö unterschiedlich sind.
    Ich kann jetzt glaube ich nicht mehr machen als abwarten. Oder sollte ich was machen jetzt?


    Oli

    Kommt auf Deinen Vertrag, der Lieferzeit und ob man die Preisanpassungsklausel im Opel Vertrag hat an :
    Preiserhöhung
    Erhöht der Hersteller in der Lieferzeit den Preis, kann der Verkäufer die Preiserhöhung weitergeben.
    Voraussetzung: Es wurde eine Lieferfrist von mehr als vier Monaten vereinbart, und der Verkäufer hat eine entsprechende "Preisanpassungsklausel" in seinen Bedingungen.
    Eine Preissenkung dagegen muss der Verkäufer nicht weitergeben


    hmmm..
    Bei mir steht unter Punkt IV. Kaufpreis folgende Klausel..
    3. Der Kaufpreis kann unter folgenden Umständen erhöht werden:
    Wenn die Lieferfrist weniger als 2 Monate beträgt, nur durch Änderung von Zöllen, Währungsparitäten, Erhöhung von Abgaben und Ausstattungsänderungen aufgrund gesetzlicher Vorschriften .
    Beträgt die Lieferfrist mehr als 2 Monate und der Einstandspreis des Verkäufers erhöht sich aufgrund einer Preiserhöhung des Importeurs, kann der Verkäufer den Verkaufspreis auch aus diesem Grund in entsprechendem Umfang erhöhen.
    Der Verkäufer hat den Käufer von einer Preiserhöhung schriftlich zu verständigen. Wenn die Erhöhung mehr als 5% beträgt, kann der Käufer innerhalb von 10 Tagen schriftlich seinen Rücktritt vom Vertrag erklären.


    Meine Erhöhung beträgt ~ 3%.


    Allerdings steht auch auf der ersten Seite auch keine Angabe bei dem Punkt "Liefertermin".
    Da steht nur: "Die Auslieferung des Fahrzeuges wird bis Werksmöglichkeit erfolgen..."
    ...


    Na dann wart ich mal ob ich Post bekomme.... :m0026:
    ;(


    Oli

    Danke Chris für die tolle Auflistung :m0007:
    Gut das wir ihn schon haben. Denn ist doch eine kräftige Erhöhung


    Habe gerade mal unseren kalkuliert : Er würde nun auf satte 29.205,- EUR kommen laut Liste :m0034:

    Was ist eigentlich mit den ganzen Leuten, die zwar bestellt haben, aber noch nicht geliefert wurde? Hat die neu Preisliste Einfluss? Hat da jemand Erfahrungen?
    Habe auch durchgerechnet mit der neuen Liste. Meine Konfiguration würde jetzt € 867,- mehr kosten.



    Oli

    Hallo Zusammen, habe ein Update


    Habe gerade nochmal mit meinem FOH telefoniert, nachdem ich ihn per eMail gebeten habe, mich doch zu registrieren.


    Er sagte mir, das es im Moment wirklich nicht geht. Er hat es probiert, aber das System läßt das wohl zur Zeit nicht zu. Andere Marken funktionieren, nur der CLX nicht. Er hat mir aber versprochen, das er da am Ball bleibt und er mich selbstverständlich registriert, sobald das es System zulässt.


    Der Grund ist vermutlich, das es zu große Fehlinformationen seitens des Systems beim CLX gab(Aufgrund den großen Vorbestellungen und zeitl. Verzögerungen), so das man kurzfristig eine Vorregistrierung nicht zulässt will.


    Oliver

    @SGE 1971
    Haben heute auch Winterreifen bekommen. Da muss nichts angelernt werden .
    Du machst die Zündung an , Handbremse anziehen und auf den Knopf in der Konsole drücken , wird dann im Display angezeigt . Und das war es auch schon .
    Also nichts anlernen wie bei den Fahrzeugen mit RDKS Sensoren


    Ähm.. ja... aber das ist auch ein Art von "Anlernen" :m0005:


    Aber sicher nicht die, die man in Rechnung stellen kann. Bzw. es wäre sehr dreist, wenn man das in Rechnung stellt. Der Händler würde mich nie wieder sehen.



    Oliver

    Ah jetzt..


    Ich glaube beim CLX blinkt nur der Warnblinker. Kann das jemand prüfen?




    Oliver

    Hallo zusammen


    laut Betriebsanleitung sollten bei abrupten Abbremsen auch die Warnblinkanlage automatisch ansprechen, hat das jemand beobachten?




    Oliver