Beiträge von Crosslander

    Kleine Korrektur: Die Reparatur muss im Rahmen der Gewährleistung des Händlers für den Kunden völlig kostenlos erfolgen! Das ist richtig. Dazu zählt auch die Kostenübernahme für Hin- und Rücktransport!

    Aber: Die gesonderte Gebrauchtwagengarantie (die mit der Gewährleistung nichts zu tun hat!) braucht der Kunde hier gar nicht in Anspruch nehmen. Die ist im Prinzip überflüssig! Ob der Händler dann einen Teil seiner Kosten darüber abrechnet, ist für den Käufer ja völlig egal!


    NUR wenn der Verkäufer dem Kunden gegenüber sein schriftliches Einverständnis gibt, könnte der Wagen auch woanders repariert werden. Das wäre mir aber zu heikel. Das dürfte warscheinlich auch nicht als 1. Nachbesserungsversuch zählen. Ich würde das nicht so machen.


    Intrudierer hat einen guten Link dazu gemacht, was ich ja schon gesagt hatte: https://www.anwalt.de/rechtsti…lt-verkaeufer_111509.html

    Diesellotte

    Anmerkung: Mit Alufelgen fahren ist eine Modetorheit. Im Rennsport nimmt man sie nur wegen des Gewichtsvorteiles.

    In den Topserien im Rennsport sind längst Magnesium oder Karbon Felgen Stand der Technik. Weniger rotierende Masse und dann lieber das gesparte Gewicht als Ballast ins Auto. Alufelgen im Rennsport ist eigentlich von gestern und sieht man nur noch in unteren Serien, wo der Rest meist, um Kosten zu dämpfen, verboten ist!


    Davon abgesehen, ich würde keine aufgearbeitete Felge von einem Unfall kaufen, wer sonst bestellt denn dann noch eine neue Alufelge und gibt so eine auch wieder zurück.

    Das mit dem Gutachter ist für dich eigentlich nur relevant, wenn er sogar noch bestätigt, das sich der Schaden schon über einen längeren Zeitraum entwickelt hat! Und es ist besser, wenn du dich kümmerst, und lass dir alles schriftlich geben!

    Wie gesagt, du hast gegenüber dem Händler Gewährleistungsansprüche mindestens von der Dauer von einem Jahr. In dieser Zeit liegt die Beweislast bei ihm, er muss beweisen, daß der Schaden beim Kauf noch nicht da war. So wie du es geschildert hast, kann das eigentlich nicht der Fall sein. Er kann jetzt zwei Mal nachbessern, OHNE das Kosten für dich entstehen. Die zusätzliche Garantie im ersten Jahr ist im Grunde überflüssig, die sichert nur den Händler ab. Die nutzt dir nur etwas wenn diese zwei Jahre läuft und der Händler die Gewährleistung auf ein Jahr bei gebrauchten Sachen begrenzt hat. Das kann er. Dann hättest du darüber halt im zweiten Jahr eine gewisse Absicherung.

    Daher, wenn du etwas bezahlen sollst, geh zum Anwalt oder wenigstens zur Verbraucherzentrale! Dafür geht es hier um zu große Beträge.

    Wir wollen doch nur, daß du dich nicht über den Tisch ziehen lässt und unnötigerweise was bezahlst.

    Ich lasse mich überraschen. Der Händler bei dem ich gekauft habe ist eigentlich sehr kulant und gesprächsbereit.

    Das müssen die untereinander klären.

    Ist zwar die falsche Herangehensweise, aber halte uns auf dem laufenden. Wie gesagt, lass dich nicht über den Tisch ziehen, dir dürfen keine Kosten entstehen!

    Mit einem defekten Motor noch 400km zur Werkstatt zu fahren, das macht niemand. Auf einem Transporter zu speditieren hat seinen Preis. Ein Agreement zwischen Händler und Rep.-Werkstatt ist eine Lösung; ein sehr guter Kumpel mit kräftigem PKW und Autoanhänger ginge auch.

    Der Händler kann jedenfalls auf die Anlieferung des defekten Autos bestehen, wenn er die Rep.-Kosten tragen soll.

    wir haben beide irgendwie Recht:

    Alles zu Gewährleistung und Schadenersatz | Verbraucherzentrale.de
    Nicht jeder Kauf macht auch wunschlos glücklich. Manchmal folgt auch die Ernüchterung, z.B. wenn die Ware Mängel hat. Hier erfahren Sie, welche Möglichkeiten…
    www.verbraucherzentrale.de


    "Ist die Ware besonders sperrig oder zerbrechlich, können Sie auf eine Reparatur vor Ort bestehen. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) mit Urteil vom 23. Mai 2019 (Az. C-52/18) entschieden. Handelt es sich um Gegenstände, die Sie leicht selbst zur Post bringen können, kann der Verkäufer die Rücksendung verlangen. In allen Fällen muss der Händler die Kosten übernehmen. Sie können einen Vorschuss für die Transport- oder Versandkosten verlangen."


    Heißt in unserem Fall, der Verkäufer zahlt nach Absprache mit dem Käufer die Reparatur bei einem anderen Händler komplett selber oder wenn er auf eine eigene Nachbesserung besteht, muss er auch die Transportkosten des Autos dorthin bezahlen. Wenn ich in dieser Situation wäre, würde ich das bei den Beträgen um die es geht eh einen Anwalt regeln lassen. Die Situation hier ist ja sowas von eindeutig.

    Der Kostenvoranschlag wird von der Werkstatt gemacht.


    Den Wagen habe ich nicht an meinen Wohnort gekauft, sondern 400km weiter weg beim FOH in der "Heimat"

    Für die Gewährleistungsansprüche muss der natürlich dahin zurück. Nur da bekommst du zwei kostenlose Nachbesserungen! Bei einer Reparatur bei einem anderen Händler bist du natürlich dann selber schuld, wenn du da was bezahlen must.