... wenn man dem Freundlichen das Fahrzeug hinstellt und ihn sich "autoben" lässt, nützt eine Rechtsschutz herzlich wenig.
Wo ist denn das Problem, sich VORHER ein Angebot erstellen und (z. B. per E-Mail) übersenden zu lassen? Dann weiß man, was auf einen zukommt und kann sich ggf. auch noch Vergleichsabgebote einholen.
In den Fällen, in denen selbst der Freundlich (noch) nicht weiß, wo der Fehler liegt und was die Reparatur im ENdeffekt kosten wird, kann man zumindest Reparatur-Obergrenzen vereinbaren. Oder man vereinbart, dass man angerufen wird, nachdem der Fehler gefunden ist und spezifiziert werden kann, wie hoch die Reparaturkosten ausfallen werden. Dann kann man notfalls immer noch die "Reißleine" ziehen, dem Freundlichen absagen und das Fahrzeug anschließend zur Reparatur in eine "freie" Werkstatt geben. In dem Fall hat man dann halt "nur" die Kosten für die Lokalisierung des Problems an der Backe.
Danke für deine Rückmeldung.
Das erste Angebot ging per Telefon für den Gebläsemotor ein und von uns dann abgesegnet. Der wurde dann bestellt und während des Einbaus wurde angeblich, das 2. Problem mit dem Widerstand entdeckt. Da war das Auto schon paar Tage in der Garage und wurde langsam dringend gebraucht. Auf Nachfrage konnten dann die Kosten für den Widerstand nicht eingeschätzt werden. Klar, kann man dann das Auto abholen. Bei 38 Grad braucht man nun mal die Kühlung usw.. So kam dann eins zum anderen.
Vielen Dank für deine hilfreichen Tipps.