Beiträge von Lutz

    Moin, ich versuche seit Tagen mein Navi 5.0 zu aktualisieren. Auf dem Stick befinden sich die beiden entpackten Dateien, allerdings finde ich keinen Menüpunkt um das Update zu starten, bzw. wird mir immer gesagt das kein Speichermedium auf dem Stick sein...
    Kann mir jemand helfen...???

    Das hatte ich ganz genau so. Die Installationsroutine muss allein starten. Bei Opel riet man mir längere Zeit zu warten, irgendwann würde dann vielleicht doch die Installation beginnen. Den Hinweis auf ein nicht vorhandenes Speichermedium soll man nicht beachten.
    Man darf auch nicht sein Smartphone per Bluetooth angeschlossen haben. Damit würde das Navi auch nicht klarkommen.
    Entnervt habe ich dann die Installation Opel überlassen, die auch zig Anläufe brauchten.
    Das Auto muss dafür dann um die 45 Minuten mit laufendem Motor in der Werkstatt verbringen.
    Für mich lohnte sich das Update nicht, da manche Straßen nach wie vor nicht vorhanden waren.

    Vermutlich wird sich auch hinsichtlich der Einfachheit der Handhabung nichts mehr ändern.
    Nachdem zig Versuche bei der die Installation fehlschlugen, ging ich zu meinem Opelhändler.
    Dort versuchte man ebenso sein Glück und nach einigen Versuchen klappte es dann.


    Dazu stand jedoch mein Crossland 45 Minuten mit laufendem Motor in der Werkstatt. Das scheint mir mit der heutigen Technik nicht mehr so ganz im Einklang zu stehen.


    Mit Google Maps sind die Infos wesentlich besser und minutenaktuell. Da sehe ich den Verkehr live.
    Jedoch muss man stets das Smartphone per USB verbinden. Per Bluetooth geht das zurzeit leider nicht.


    Hinsichtlich der Vorteile eines Updates des Navis hatte ich mir mehr erhofft.


    Manche Straßen, die ich seit 3 Jahren ständig befahre, erscheinen im Navi auch nach den neuesten Update mit "Gebiet in der Karte nicht verzeichnet".
    Deswegen mache ich mir über die Weiterentwicklung keine Gedanken mehr. Es bringt mir jedenfalls nichts.

    Das scheint offenbar ein generelles Problem zu sein.
    Kürzlich kam bei meinem Crossi der Schraubenschlüssel mit dem Hinweis, dass der Ölstand korrigiert werden muss.
    Nach einer Kontrolle und neuem Starten war davon nichts mehr zu sehen.
    Ähnlich verhielt es sich mit einem angeblich defekten Blinker. Dieser funktionierte tatsächlich nicht. Anhalten und neu starten brachte eine schnelle "Reparatur".
    Man kann nur hoffen, dass es bei allen künftigen Problemen so verläuft! ^^

    Hinsichtlich der Elektronik kann ich auch noch mit einem Fehler dienen.
    In einem nicht so geringen zeitlichen Abstand zeigt plötzlich der Tacho nicht mehr die Geschwindigkeit an, auch das Navidisplay ist schwarz.
    Alles ist nach ein paar Sekunden wieder da.
    Den Fehler konnte man nicht beim Händler auslesen. Der Crossi ist eben ein PC mit einer Karosserie drum herum. Das könne vorkommen. Warum? Es muss ja auch noch kleine Geheimnisse geben.
    Bei den künftigen E-Autos wird das alles nicht mehr vorkommen, hoffe ich.

    Ich nehme mal an, dass die typischen Försterautos ohnehin in der Minderzahl sind. Wozu braucht ein normaler Autofahrer einen Geländewagen, der nicht die Absicht verfolgt zu einer Safari nach Afrika aufzubrechen? ;)
    Diese Einteilungen halte ich eher für überflüssig.
    Die Abkürzung SUV triff in der Mehrzahl aller Fälle überhaupt nicht zu. Ein Crossland ist kein Geländewagen und ob er sportlich ist, dürfte ein anderes Kriterium sein.
    Wir fahren alle heute auf normalen Straßen und wer damit ins Gelände geht, sollte immer einen Rundumblick haben, damit er nicht von der Polizei aus dem Verkehr gezogen wird.
    Das ist nämlich verboten.
    Ich teile anders ein. Für PKW gibt es welche mit einem höheren Einstieg und andere die tiefer auf der Straße sind.
    Das reicht in der Mehrzahl der Fälle. Wer sich einen Jeep kauft, wird in der Mehrzahl der Fälle auch nicht in Richtung Afrika unterwegs sein.

    Diese Gummiparagrafen findet man leider überall. Da man nicht alle Einzelfälle regeln kann, schafft man Generalklauseln.
    Ich habe jahrelang Strafrecht und Verkehrsrecht gelehrt und weiß um die Tücken.
    In der Literatur spricht man dann von einem auslegungsbedürftigen Tatbestand. Diese Auslegungen erfolgen dann durch Gerichte, die ja reichlich damit zu tun haben, ob ein angeklagter Sachverhalt unter einen gesetzlichen Tatbestand subsumiert werden kann (angewandt).
    Und auch das bringt kaum eine Soforthilfe, denn komplizierte Sachverhalte werden durch die Instanzen geklagt. Und das kann Jahre dauern.

    Ein Wort zum Homeoffice. Bei größeren Firmen geht das gar nicht in vollem Umfang, da dafür die Zugänge für die PC nicht ausreichen.
    Den Kontakt der Mitarbeiter untereinander konnte man reduzieren. Doch die zunehmende Anzahl von Werksschließungen in allen Branchen ist bedingt durch Nachschubprobleme.


    Was waren das noch für Zeiten, als ein Großteil aller Grundmaterialien und des Zubehörs aus deutscher Produktion kam. Und dies wird sich weiter verstärken, wenn unsere Energieproduktion auf erneuerbare Energie umgestellt wird. Macht man es mit der E-Mobilität ernst, dann wird das interessant werden.
    Klar ist es billiger, wenn Autos und vieles andere im Ausland hergestellt wird und hier nur noch der Name raufgeschrieben wird.
    Das Management hat sich vom Ausland abhängig gemacht.
    Die viel gelobte Globalisierung ist ein sehr zweischneidiges Messer.

    Ob diese Maßnahme ausreichend sein wird, dürfte unklar bleiben.
    Die Grenzen zu Zulieferländer sind zwar nicht für den Lieferverkehr restlos dich, doch es erschwert die Lieferung.
    Dann kommt hinzu, dass man von einer Infektionsrate von nahezu 60 - 70 % ausgeht, was nichts anderes bedeutet, als dass diese Mitarbeiter für längere Zeit ausfallen.
    Es zeigt sich neben den Vorteilen einer Globalisierung deren Nachteil.
    Zu früheren Zeiten wurde alles im eigenen Land hergestellt, ob in Frankreich, Italien oder Deutschland.
    Der Kfz-Verkauf war nach den Beschlüssen zum Umstieg auf die E-Mobilität ohnehin in den Keller gegangen. Die Politik wusste um die Folgen und war vermutlich nicht all zu traurig darüber. Man wollte ohnehin ab vom Verbrennungsmotor.
    Wenn diese Krise hoffentlich überstanden ist, wird ein Umdenken einsetzen und man wird eher die Themen der Globalisierung thematisieren.
    Zum weiteren Verlauf kann man schwer etwas sagen. Doch wenn die übermittelten Forschungsergebnisse stimmen, dann ist noch nicht sehr schnell mit einem Gegenmittel zu rechnen. Man geht frühestens vom Frühjahr des kommenden Jahres aus.
    Aus einem anderen Bereich kann ich berichten, dass durch den Berliner Tennisverband eine Sperre aller Vereine bis 29.3. verfügt wurde. Nach meiner Kenntnis wird man jedoch diesen Zeitraum bin in den Sommer hinein verlängern.
    Die Firma Siemens rechnet bereits mit einem Umsatzrückgang von 20 %. Durch den BDI werden zur Zeit zinslose Kredite an Mitgliedsunternehmen vermittelt. Doch auch hier ist man skeptisch, ob dies von kleineren Unternehmen zurückgezahlt werden können. Der Weg führt in eine beispiellose Rezession.

    Mir geht es eher darum, daß z.B. auf einem Parkplatz bei einem Parkrempler auch nicht noch zusätzlich der Sperrbolzen vom Automatikgetriebe bricht - in der Hoffnung daß die Handbremse meinen Crossland genug hält um dies zu verhindern. Übrigens so stehts bei Google: Das Gesetz sagt klar: Beides ist Pflicht! ...

    Zur Ergänzung: Das Gesetz, in dem Fall die Verordnung, nämlich die StVO sagt es zwar nicht, aber die Rechtsprechung. § 14 II StVO fordert:
    Wer ein Fahrzeug führt, muss die nötigen Maßnahmen treffen, um Unfälle oder Verkehrsstörungen zu vermeiden, wenn das Fahrzeug verlassen wird
    Das OVG Niedersachsen stellte in einem Urteil von 2013 fest, dass neben der Handbremse auch der Gang eingelegt werden muss. Bei Automatikgetrieben ist es die P-Stellung.
    Es kann auch die Verwendung eines Sicherungskeils notwendig werden. Dieser ist laut § 41 StVZO für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als vier Tonnen und zweiachsige Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 750 kg einen Unterlegkeil mitzuführen, bei drei- und mehrachsigen Fahrzeugen und Sattelanhängern sind es sogar zwei.