Grundsätzlich mal von der juristischen Seite. Der Kunde kann die Übernahme einer Ware ablehnen, wenn diese fehlerhaft. Bei einem Kauf einer neuen Ware muss sich kein Kunde auf eine Reparatur einlassen. Dies ist durch die Rechtsprechung belegt. Kurz gesagt, die Ware muss bei Auslieferung frei von Mängeln sein, sonst muss die Ware nicht angenommen werden.
Ich halte es sogar für sehr gefährlich ein Produkt anzunehmen, wenn dies fehlerhaft ist. Denn auf diese Weise kommt der Kauf rechtsgültig zustande und der Kunde muss sich auf zwei Reparaturversuche einlassen. Dann erst kann die Wandlung des Kaufvertrages in Form der Neulieferung oder der Geldrückgabe erfolgen.
Dann gibt es noch eine technische Komponente. Was ist, wenn durch den Betrieb trotz Warnleuchte ein Schaden entsteht. Dann wäre der Kunde hierfür verantwortlich.
Wird die Ware nicht angenommen, ist der Verkäufer aufgefordert einwandfreie Ware zu liefern. Dies ist auch bei jedem anderen Kauf so.
Wenn selbst Opel zunächst ratlos ist, dann sollte man ohnehin sehr vorsichtig sein.Wurde ein Liefertermin benannt und konnte die einwandfreie Ware nicht geliefert werden, so können sich hieraus auch Schadensersatzansprüche ergeben. Der Verkäufer muss ggf. auch ein Ersatzauto zur Verfügung stellen.
Das alles würde ich mir doch noch einmal durch den Kopf gehen lassen.