Beiträge von GMFlash

    ….hilft doch, denn das ändert nichts an der Wagenheberaufnahme.

    Damit Du den Aufnahmepunkt nicht zerstörst, nutzt Du die Gummischeibe mit dem Schlitz.


    Das ist jetzt keine theoretische Ansage von mir, sondern von mir gelebte Praxis.

    Natürlich bist Du frei in der Entscheidung wo Du den Wagenheber ansetzt, aber weine nicht, wenn Du den Unterboden deines Autos ruiniert hast.

    Der CROSSLAND, MOKKA-B, CORSA (Stellantis)….. zeigen systembedingt keine Reifenluftdrücke an.

    Hier überwacht das System per ABS-Sensoren. Das ist einerseits günstig, weil keine teuren RDKS verbaut sind, andererseits bekommt der Fahrer nur eine diffuse Information bei Druckverlust. Wer es dennoch genau haben will, kann für wenig Geld zu einem Nachrüstsystem greifen.


    Hier ein Beispiel….



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    dumetrulo

    ? nationale Zulassungsbestimmung in NL…. ok. das ist dann wohl speziell.


    Die hier in D importierten US-Fahrzeuge müssen umgerüstet werden (ohne Ausnahme). Allerdings trickst man ganz legal, wenn die weissen Rückfahrleuchten zu Blinkleuchten (StVZO §54 Absatz 3) umgebaut werden. Die vorgeschriebene weiße Rückfahrleuchte (StVZO §52a) muss dann nachgerüstet werden.


    In manchen Bereichen finde ich die niederländische Gelassenheit gut. Dass Ihr in NL keinen TÜV für Motorräder habt z.B. Was ich da oft so an Umbauten sehe, erstaunt mich. Umso mehr da ich weiß, dass in NL die selben technischen Vorschriften gelten, wie hier. Allerdings sind die Kontrollbehörden hier in D viel restriktiver und „kontrollsüchtiger“. Das bekommen auch die Motorradfahrer aus F / B / L / NL / PL …zu spüren, wenn sie in D ihre Runden drehen.

    Umbauten/optische Modifikationen….. nichts ist unmöglich, aber vieles nicht zulässig.

    In der EU muss das Blinklicht Gelb blinken. Mit der aktuellen LED-Technik ist es aber möglich, eine Heckleuchteneinheit in roter Farbe zu gestalten. Aber das ändert nichts an der Vorgabe, dass das Blinklicht Gelb blinkt.

    Steve277

    Betrug ist ein harter Vorwurf.

    Auch wenn der Verkäufer es nicht explizit erwähnt hat, hast Du die Fahrzeugpapiere und Serviceunterlagen ausgehängt bekommen. Spätestens dann erkennt man, dass das Fahrzeug vorher im Ausland zugelassen war.

    Ich würde das Verkaufsgespräch noch einmal rekapitulieren, und wenn Du den Eindruck hast, dass Du getäuscht wurdest, rede mit dem Firmeninhaber/Geschäftsführer des Autohaus, nicht mit dem Verkäufer.

    Dem >OnStar< trauere ich bis heute nach. Das hat immer funktioniert und hatte auch mehr nützliche Informationen als diese Billig-App von PSA. Man lese nur mal die Bewertungen im App-Store. Seit Jahren beschweren sich die Nutzer, aber PSA geht das wohl am Ar**h vorbei.

    Immer wieder wird die App aktualisiert, und trotzdem funktioniert sie selten problemlos. Gott sei Dank habe ich einen Verbrenner und kein >Duracell-Akku-Auto< und muss keine Ladesteuerung und so‘n anderen Elektrokram über die App steuern.