dumetrulo
? nationale Zulassungsbestimmung in NL…. ok. das ist dann wohl speziell.
Die hier in D importierten US-Fahrzeuge müssen umgerüstet werden (ohne Ausnahme). Allerdings trickst man ganz legal, wenn die weissen Rückfahrleuchten zu Blinkleuchten (StVZO §54 Absatz 3) umgebaut werden. Die vorgeschriebene weiße Rückfahrleuchte (StVZO §52a) muss dann nachgerüstet werden.
In manchen Bereichen finde ich die niederländische Gelassenheit gut. Dass Ihr in NL keinen TÜV für Motorräder habt z.B. Was ich da oft so an Umbauten sehe, erstaunt mich. Umso mehr da ich weiß, dass in NL die selben technischen Vorschriften gelten, wie hier. Allerdings sind die Kontrollbehörden hier in D viel restriktiver und „kontrollsüchtiger“. Das bekommen auch die Motorradfahrer aus F / B / L / NL / PL …zu spüren, wenn sie in D ihre Runden drehen.