Vllt. auch nur Fahrzeuge mit der "Keyless Open & Start" Option?
Hat das jmd. und kann das mal testen?
Aber stimmt schon, mein Mokka kann das auch mit Inno-Line.
Sehr seltsam.
Vllt. auch nur Fahrzeuge mit der "Keyless Open & Start" Option?
Hat das jmd. und kann das mal testen?
Aber stimmt schon, mein Mokka kann das auch mit Inno-Line.
Sehr seltsam.
Oder ist das vllt. an bestimmte Ausstattungen gebunden. Das Handbuch beschreibt ja grds. alle Funktionen, egal ob verbaut oder nicht.
Huhu Chris,
danke für die Info bzgl. der MJ. Ich wusste nicht, dass es da noch weitere Unterteilungen gibt.
Mein CLX soll ja nächste Woche gebaut werden. Ich bin schon ganz aufgeregt
Genau deswegen.. wenn ich zum Parkplatz gehe und das Auto steht in der Sonne, kann ich von weitem schonmal durchlüften. Ich nutze diese Funktion regelmäßig, auch bei früheren Fahrzeugen immer und möchte da ungern drauf verzichten. Hoffentlich ist das Problem mit einem einfachen Update zu lösen.
Huhu Nicole,
ich habe keine Ahnung wie dein FOH auf eine Lieferzeit von 2 Monaten kommt? Das ist schon erstaunlich
Und die Info mit dem neuen Modelljahr, scheint auch eher dubios. Die Bestellungen Modelljahr 2018 laufen ja schon oder soll es im Januar schon MJ 2019 geben?
Dennoch drücke ich dir beide Daumen, dass alles so klappt.
Freie Tanke, weil die hier direkt um die Ecke ist. Da bietet sich das halt an.
LED und hoffe damit weniger den Gegenverkehr zu blenden als jetzt
.... und nicht vergessen .... Radio ausschalten, der Böse Moderator verrät nämlich auch noch die mobilen Messtellen
Ich denke, das war nicht wirklich ernst gemeint , aber um auch das noch aufzugreifen: die Radiohinweise richten sich an die Allgemeinheit und nicht an einen einzelnen bestimmten Autofahrer. Somit sind dieses nicht verboten.
Handy in der Hand halten ist ja sowieso verboten.In der Haalterung braucht man es ja gar nicht haben um es zu sehen, moderne Intertaiment-Systeme spiegeln ja das Display des Handys.........
wüsste jetzt nicht, warum der Beifahrer das Handy nicht in der Hand halten dürfte ..
Das Spiegeln mit Blitzerapp ist verboten, Weill dann das Handy nicht mehr dem Beifahrer, sondern dem Fahrer zugeordnet wird und § 23 StVO wieder greift.
Wer ein Fahrzeug führt, darf ein technisches Gerät nicht betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören. Das gilt insbesondere für Geräte zur Störung oder Anzeige von Geschwindigkeitsmessungen (Radarwarn- oder Laserstörgeräte).
(Quelle: § 23 Abs. 1b StVO)
Der Verbotstatbestand des § 23 Abs. 1b Satz 1 StVO ist erfüllt, wenn ein Fahrzeugführer während der Fahrt ein Mobiltelefon betriebsbereit mitsichführt, auf dem eine sog. „Blitzer-App“ installiert und diese App während der Fahrt aufgerufen ist.
(OLG) in Celle, Aktenzeichen 2 Ss (OWi) 313/15)
Die Grauzone: nutzt der Beifahrer ein Handy auf dem eine BlitzerApp läuft, ist das "noch" nicht verboten. Er darf dieses aber nur in seiner Hand halten oder in seiner Tasche haben und nicht etwa in einer Halterung im Fahrzeug.